Freiberufler keine Mahnung vom Finanzamt?


03.10.2023, 16:57

Es sollte korrekt "Einkommensteuer Vorauszahlung" heißen, nicht "Umsatzsteuer Vorauszahlungen". Meine Änderung wurde hier leider bisher nicht angenommen.

4 Antworten

Du bist steuerlich vertreten? Also hast Du einen Steuerberater, oder was 🤔🤔🤔

Freiberufler42 
Fragesteller
 03.10.2023, 14:17

Ja, leider erst seit Ende letzten Jahres und bisher war der lediglich teuer und wenig hilfreich.

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ch bin derweil Steuerlich vertreten, was fristen verlängert, aber dennoch wundert es mich, dass meine Steuererklärung für 2020 bis heute nie angemahnt wurde.

Wundert mich auch, aber Du bist steuerlich vertreten.

Ich habe in 2020 und 2021 recht hohe Gewinne eingefahren, leider vieles davon nur auf dem Papier was nie auf meinem Konto angekommen ist, was dafür sorgt, dass die Umsatzsteuer Vorauszahlungen die fällig werden sobald ein Steuerbescheid für 2020 ergeht vermutlich eine Insolvenz bedeuten würden.

Wieso Umsatzsteuervorauszahlungen? Ich denke die Umsätze sind aus dem Ausland? Also müsste Geld zurück kommen,wegen des Vorsteuerabzugs.

Zahlungen könnten in der Einkommensteuer fällig werden,aber es geht ja um das Geld, was Du wirklich bekommen hast, denn Du wirst ja nicht bilanzieren(Forderungen werden aktiviert),sondern nur eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen.Also nur erzielte Einnahmen werden auch gezählt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Freiberufler42 
Fragesteller
 03.10.2023, 16:56

Das sollte eigentlich Einkommensteuervorauszahlungen heißen, leider wird die Korrektur nicht frei gegeben.

Jaein, das problem bei mir ist sehr spezifisch. Ich bin spezialisiert auf 'neue Technologien' und habe im Zuge dessen viel mit Crypto Startups zu tun, was dazu führt, dass auch viele Bezahlungen in Cryptowährungen erfolgt sind. Nun ist es so, zumindest wurde es mir so erklärt, dass für mich als Freiberufler alle Zahlungen in Cryptowährungen mit dem Zeitwert besteuert werden zu dem ich sie erhalte, egal ob diese liquidiert wurden oder nicht. Geschweige denn veräußert werden konnten.

Die tatsächliche Veräußerung danach gilt dann als Privatveräußerung und etwaige Verluste können nicht auf meine Einnahmen geltend gemacht werden, sondern nur auf Gewinne aus anderen Veräußerungsgeschäften.

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wfwbinder  03.10.2023, 17:04
@Freiberufler42

Das ist allerdingsrichtig.

Wenn Du als Bezahlung 5 Coin X mit einem kurs von 200,- Euro bekommen hast, hast Du 1.000,-Euro umsatz gemacht. wenn der Coin X dann auf 100,-Euro gefallen ist, hast Du natürlich 500,-Euro Verlust aus "Kursverlusten" gemacht.

Das wäre das gleiche,wenn Du mit US-Unternehmen in dollar abrechnest,das Geld auf einem Dollarkonto bei Revolut,oder einer anderen Bank hälst udn der Dollar fällt.

Aber da Du steuerlich beraten bist, weiß der Kollege natürlich, dass er diese "Coin-Konten" zu Deinen Geschäftskonten macht udn damit die "Währungsverluste-Coin" doch betrieblich gebcuht werden.

Leute,warum macht Ihr solchen Quatsch ohne vorher zu überlegen, was passieren kann?

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Freiberufler42 
Fragesteller
 03.10.2023, 17:27
@wfwbinder

Wenn das so funktioniert wäre das definitiv hilfreich und ein Schritt in die richtige Richtung. Mein Wissensstand war, das dies nur bei 'Coins' möglich ist bei denen meine Tätigkeit es erfordert sie zu halten.
Tatsächlich bin ich bisher davon ausgegangen, dass auch etwaige Schwankungen im Dollarkurs auf mich privat entfallen würden.


Hinterher ist man immer schlauer :)
Ich habe mich zu dem Thema vor der Gründung beraten lassen, dort jedoch leider nicht alle Informationen bekommen die mir geholfen hätten. Heute würde ich vieles anders machen.

Leider ist das Theme 'crypto' noch immer für viele Steuerberater etwas womit sie nichts zu tun haben wollen oder können. Die wenigen, die sich damit auskennen sind meist überlaufen und nehmen nur wirklich große Klienten. Im Zuge der Coronakrise habe ich deswegen knapp zwei Jahre vergeblich nach einem Steuerberater gesucht.

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wfwbinder  03.10.2023, 17:52
@Freiberufler42
Im Zuge der Coronakrise habe ich deswegen knapp zwei Jahre vergeblich nach einem Steuerberater gesucht.

Höre ich immer wieder.

Aber an Hilfe für solche Fälle wird gearbeitet.

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was dafür sorgt, dass die Umsatzsteuer Vorauszahlungen die fällig werden sobald ein Steuerbescheid für 2020 ergeht vermutlich eine Insolvenz bedeuten würden

Deine Aussage: Kunden im außereuropäischen Ausland. Erklär mir dann mal bitte, wie Umsatzsteuer-Zahlungen entstehen sollen!

byhteway: für die Abgabe der Erklärungen ist AUSSCHLIESSLICH der Steuerpflichtige verantwortlich. mit deinem Verhalten schenkst du dem Finanzamt Geld, da Verspätungszuschläge in nicht unerheblicher Höhe fällig werden!

Freiberufler42 
Fragesteller
 03.10.2023, 14:16

Oops. Ich meinte natürlich Einkommenssteuer Vorauszahlung.
Mir ist bewusst, dass Verspätungszuschläge und Zinsen dazu kommen. Das bin ich gerne bereit in Kauf zu nehmen. Wie schon geschrieben ist die Situation hier eh ein alles oder nichts. Entweder ich bin in der Lage meine Steuern zu zahlen, inklusive der Säumniszuschläge (Idealfall), oder ich bin es nicht und dann geht es in die Insolvenz.

Mir ist natürlich bewusst, dass ausschließlich der Steuerpflichtige verantwortlich ist, aber gerade deswegen frage ich ja. Nach meinem Verständnis, auch wenn ich dafür verantwortlich bin müsste dennoch eine Mahnung und dann Schätzung durch das Finanzamt erfolgen. Mich wundert einfach, dass bisher gar nichts passiert ist und bin mir nicht ganz sicher, ob das so 'normal' ist.

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