Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung absetzbar?

2 Antworten

Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung absetzbar?

Ja, wenn dieser Babysitter als Minijob angemeldet wurde, was rückwirkend wohl kaum gehen dürfte. Lies bitte in diesem BMF-Schreiben Textziffern 5 und 11: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/112_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Wenn es kein Minijob sein soll, dann muss eine Rechnungsstellung und unbare Zahlung erfolgen.

Für 2012 kannst Du nichts mehr reparieren, aber 2013 hat noch Steuersparpotential!

Gab es da diese Regelung überhaupt schon?

Ja. Die für den Veranlagungszeitraum 2011 geltende Fassung des § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG lautete:

"Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen nach den Absätzen 1 und 2 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist."

Wie kann man die Babysitterkosten, die bar gezahlt wurden 2012 absetzen?

Gar nicht.