"Zeitgerechte" Buchführung (GoB/GoBD)?
Laut GoB/GoBD müssen Geschäftsvorfälle "zeitnah/zeitgerecht" aufgezeichnet werden.
Im Internet stößt man für Einzelunternehmen häufig auf die Angabe "10 Tage" als angemessenen Zeitraum, innerhalb dessen man eine Einnahme/Ausgabe und den zugehörigen Beleg verbuchen (oder festschreiben?) muss.
Jedoch höre ich immer wieder, dass viele Selbstständige immer nur periodisch die Buchhaltung erledigen, und zwar immer genau dann, wenn die USt.-Voranmeldung ansteht. Das heißt also, Belege/Buchungen werden nur am Ende des Monats oder sogar nur am Ende des Quartals archiviert und festgeschrieben.
Kann so eine quartalsweise Buchhaltung vom Finanzamt verworfen werden, weil die Belege nicht zeitnah (innerhalb von 10 Tagen) verbucht worden sind?
Dann müssten ja echt viele Selbstständige mächtig Probleme bekommen.
Oder ist das absolut normal, dass man erst am Ende des Monats/Quartals alle Belege zusammensucht und erst dann mit der USt.-VA die Buchungen festschreibt?
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
2 Antworten
Kann so eine quartalsweise Buchhaltung vom Finanzamt verworfen werden, weil die Belege nicht zeitnah (innerhalb von 10 Tagen) verbucht worden sind?
Wer so etwas liest, sollte sich die Basis ansehen und z. B. die GoB lesen, denn Basis ist die Randziffer 50:
50 Werden bei der Erstellung der Bücher Geschäftsvorfälle nicht laufend, sondern nur periodenweise gebucht bzw. den Büchern vergleichbare Aufzeichnungen der Nichtbuchführungspflichtigen nicht laufend, sondern nur periodenweise erstellt, dann ist dies unter folgenden Voraussetzungen nicht zu beanstanden: • Die Geschäftsvorfälle werden vorher zeitnah (bare Geschäftsvorfälle täglich, unbare Geschäftsvorfälle innerhalb von zehn Tagen) in Grund(buch)aufzeichnungen oder Grundbüchern festgehalten und durch organisatorische Vorkehrungen ist sichergestellt, dass die Unterlagen bis zu ihrer Erfassung nicht verloren gehen, z. B. durch laufende Nummerierung der eingehenden und ausgehenden Rechnungen, durch Ablage in besonderen Mappen und Ordnern oder durch elektronische Grund(buch)aufzeichnungen in Kassensystemen, Warenwirtschaftssystemen, Fakturierungssystemen etc., • die Vollständigkeit der Geschäftsvorfälle wird im Einzelfall gewährleistet und Seite 14 • es wurde zeitnah eine Zuordnung (Kontierung, mindestens aber die Zuordnung betrieblich / privat, Ordnungskriterium für die Ablage) vorgenommen.
Ergo, wer seine Buchhaltung monatlich macht, oder seinem StB bzw. Buchführungshelfer gibt, der muss nur dafür sorgen, dass keine Belege nicht verloren gehen und die Kassen Einnahmen und Ausgaben täglich erfassen.
Alles klar.
Dann habe ich noch eine Frage:
Der Unternehmer hat aus Unwissenheit nicht so sehr darauf geachtet und hat manchmal Belege erst dann in einem Ordner abgelegt, als sie schon Monate alt waren.
Es sind keine Belege verloren gegangen, sie wurden nur nicht regelmäßig in einem Ordner abgelegt, sondern alle erst am Ende des Quartals zusammengesucht.
Wird das negative Konsequenzen haben (z.B. Verwerfung der Buchhaltung durch Betriebsprüfer)?
Ich würde mir an Deiner Stelle auf jeden Fall eine ordentliche (preiswerte) Buchhaltungssoftware holen. Soviel Arbeit ist das dann nicht mehr. Außer Du hast ein Online-Business, dann nutze einfach die API und automatisiere einfach alles ;)
Weiterführender Blogbeitrag: https://www.mein-gruendungszuschuss.de/blog/die-richtige-buchhaltungssoftware
Wo hast Du das denn gelesen? Ich halte das für Unsinn, oder Du hast einen Artikel falsch verstanden.
Ich "buche" immer dann, wenn ich Zeit und Lust habe, in meine excel-Tabelle, die ja auch nachträglich änderbar ist.
Und ja, meine Buchhaltung wäre für einen Betriebsprüfer nachvollziehbar, darauf kommt es an. Und natürlich auf Belege und Kontoauszüge.
Erstmal danke für die Antwort.
Das bedeutet also, dass es ok ist, wenn man Belege zunächst nur sammelt (digitale Belege in einem Ordner auf dem PC) und dann erst am Ende des Quartals im Rahmen der USt.-VA diese Belege als Buchungen festschreibt.
Nur dieses "Belege sammeln" muss eben laufend erfolgen, also innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Belegs.
Richtig?