Feiertagszuschläge und sollstunden

3 Antworten

Du schreibst, im Arbeitsvertrag gibt es keine genaue Regelung.

Das ist kaum zu glauben, denn entweder ist in Deinem Arbeitsvertrag ein Stundenlohn und eine tägliche/wöchentliche Arbeitszeit genannt oder es steht dort ein Monatslohn mit einer Wochenarbeitszeit.

Bei einem Monatslohn erhälst Du jeden Monat den gleichen Lohn, egal wieviel Arbeitstage der Monat hat.

Die Zuschläge sind zu zahlen, aber da da ist zu beachten, was in dem für den Arbeitgeber zuständigen Tarifwerk festgeschrieben ist. Aussagen über die Zuschläge werden im Arbeitsvertrag in der Regel nicht festgeschrieben.

Die Sollstunden pro Monat richten sich nach der jeweiligen Anzahl von Arbeitstagen. 167,4 dürften 38,5 Stunden je Woche entsprechen. Das wären also 7,7 Stunden pro Arbeitstag. Eine pauschalisierte Berechnung ist nicht zulässig, da sich dies ungerechterweise in Monaten mit 31 Tagen niederschlagen würde, wenn man beispielsweise Urlaub nimmt. Ebenso stimmt die Rechnung in Schaltjahren nicht.

Die Zahlung von Zuschlägen kann erfolgen, muss jedoch nicht - insbesondere wenn der Arbeitsvertrag keine spezielle Regelung vorsieht und kein Tarifvertrag besteht.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts konkretes vereinbart ist, der AG nicht Tarifgebunden ist oder es keine Betriebsvereinbarung gibt in der alles bis ins Detail geregelt ist, dann muss er nicht.