Kurzarbeit - Berechnung der Arbeitszeit?
Mein Unternehmen hat seit April Kurzarbeit von 50%. Es gibt keine Zeiterfassung, deshalb muss die Arbeitsstunden- bzw. Kurzarbeitszeiten-Berechnung über Excel laufen. Folgendes wurde festgelegt:
AN mit einer 40-Stunden-Woche muss 88 Stunden (40 Stunden x 52 Wochen geteilt durch 12 und davon dann 50%) Kurzarbeit pro Monat eintragen. Diese 88 Stunden sind auf die Arbeitstage im Monat zu verteilen.
Das heißt: Der AN muss in einem Monat mit z. B. 20 Arbeitstagen (= 160 Arbeitsstunden) 88 Stunden Kurzarbeit eintragen und somit noch 72 Stunden arbeiten.
Problematisch wird dies nun, wenn der AN in einem Monat Urlaub hat. Hier sieht es dann lt. Vorgaben zum Beispiel so aus:
20 Arbeitstage im Monat = 160 Stunden zu leistende Arbeit // abzgl. 88 Stunden Kurzarbeit // abzgl. 10 Tage Urlaub (= 80 Stunden) // es bleiben -8 Stunden zu leistende Arbeitszeit. Diese 8 Minusstunden sind in den Folgemonat zu übernehmen. Das heißt, im Folgemonat sind 88 Stunden Kurzarbeitszeit plus 8 Stunden Kurzarbeitszeit (also 96 Stunden) auf die entsprechenden Arbeitstage zu verteilen.
Ist das denn zulässig so? Urlaub ist doch von Kurzarbeit nicht betroffen? Es gibt keine Vereinbarung, dass sich der Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit verringert.
3 Antworten
AN mit einer 40-Stunden-Woche muss 88 Stunden (40 Stunden x 52 Wochen geteilt durch 12 und davon dann 50%) Kurzarbeit pro Monat eintragen. Diese 88 Stunden sind auf die Arbeitstage im Monat zu verteilen.
88 Stunden wären zuviel.
52 * 40 : 12 = 173,33 Stunden
und davon die Hälfte sind nach Adam Riese = 86,67 Stunden
das ergibt dann bei einer durchschnittlichen Wochenanzahl 4,34 pro Monat = 19,97 Stunden pro Arbeitswoche.
Also bleiben mit recht einfacher Logik .... ohne weiter nachdenken zu müssen .... "knapp" 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche übrig .
Soweit Urlaub zum Zeitpunkt X genommen wird, so sind diese Tage voll zu bezahlen ... hat aber mit der derzeitigen gekürzten Arbeitsleistung nichts zu tun.
Kleiner Tipp am Rande: die Erfassung der Arbeitszeit in Excel ist nicht so unfallfrei, wie viele denken.
Sowas fällt spätestens bei der Lohnabrechnung mit DATEV auf, weil sich schnell Differenzen zwischen eigener Erfassung und lohnbuchalterischer Erfassung ergeben. Immer wieder ist das ein Grund für Ärgernisse im Betrieb.
Hier ein paar passable Vorlagen, in denen notwendige und vor allem richtige Formeln verwendet werden.
Bei 20 Arbeitstagen im Monat sind erst mal 10 Urlaubstage abzuziehen die werden voll bezahlt entsprechend dem Arbeitsvertrag.
Danach werden die entsprechenden 10 Tage genommen die Soll Arbeitszeit ermittelt so wie ich es verstanden habe 8 std pro Tag (vereinbart 40Std pro Woche 5 Arbeitstage) macht 80 STD Sollarbeitszeit dann wird an diesen Tagen der wirkliche Ausfall erfasst und dieser wird dann für die Berechnung heran gezogen.
Sollte man mit einem verstetigten Gehalt rechnen ist die tägliche Sollarbeitszeit und die Ist Arbeitszeit zu ermitteln.
Die Berechnung von Ihnen ist falsch da sie Äpfel mit Birnen vergleichen, es muss für alles die gleiche Berechnungsgrundlage heran gezogen werden und das tun sie nicht.