Minijob auf 450 Euro-Basis der eine monatliche Geschäftsreise vorsieht - wer zahlt wie die monatlichen Reisekosten damit ich nicht draufzahle?

2 Antworten

Wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht zahlt, dann zahlst Du alleine drauf, denn Du kannst bei Deinem (echten) Minijob die Reisekosten steuerlich nicht als Werbungskosten absetzen, da Dir aus diesem Minijob keine einkommensteuerpflichtigen Einkünfte entstehen.

Wenn Du nicht substantiell drauf zahlen willst, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Und er sollte Dir unbedingt einen angemessenen Vorschuss zahlen. Zu den bereits genannten Reisekosten gehört auch eine steuerfreie Zahlung für Verpflegungsmehrkosten entsprechend den steuerlichen Dienstreisekostenrichtlinien. Hier scheint Dein Arbeitgeber Dir noch etwas vorzuenthalten. Ein Vorschuss von ca. € 350 ist also angemessen. Stell Dir mal vor, er zahlt Dir mal Deine Reisekosten nicht mehr!


Der Job wäre eine sehr große Herzensangelegenheit, die mir viel Spaß machen würde.

Du scheinst ja auch eine willkommene Arbeitskraft zu sein. Beim bisherigen Arbeitgeber bist Du wohl eher nah an der Grenze zur Ausbeutung. Vielleicht solltest Du mal über Deine berufliche Perspektive nachdenken!



Vielen Dank für die Antwort!

Wieso beutet mich mein Hauptarbeitgeber aus?

Für den Arbeitgeber mit dem Minijob habe ich bisher noch nicht gearbeitet...

Das heißt am besten 450 Euro Basis und die Reisekosten extra vom Arbeitgeber bezahlen lassen (entweder er zahlt direkt die Kosten oder überweist mir monatlich 350 Euro Vorschuss, damit ich selbst bezahlen kann oder wie?)? So ganz habe ich das mit dem Vorschuss nicht verstanden und mit dem Bezahlen der Reisekosten... Wenn ich montalich 750 Euro überwiesen bekomme ist das ja wieder wie 750 Euro brutto, die ich versteuern muss oder? Danke schonmal!!!

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@Nusime

Gerne!

Ich meinte nicht den Hauptarbeitgeber, sondern den für den Minijob. Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Aber wenn Du für eine gewisse Zeit Spass an dieser Arbeitsbelastung hast, solltest Du das Vergnügen genießen;-)

Dein Minijob-Gehalt ist weiterhin max. € 450; dies wird auch als "Gehalt" überwiesen. Zusätzlich erfolgt eine Überweisung mit dem Titel "Reisekostenvorschuss" über - sagen wir - € 350, der natürlich nach der Reise genau abzurechnen ist und wobei dann die Differenz nach- oder zurückgezahlt wird. Die endgültige Reisekostenerstattung rechnet nicht zum Bruttolohn!!  Diese Kostenerstattung taucht bei Dir in der Steuererklärung gar nicht auf!

Jetzt alles klar?

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Reisekosten haben doch mit dem Lohn, sind keine Lohnkosten, nichts zu tun, sondern werden extra vergütet.

Das heißt ich bekomme normal meinen Lohn von meinetwegen 450 Euro steuerfrei und die Reisekosten darf mir der Arbeitgeber extra überweisen, ohne dass diese als Lohn gelten?

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@Nusime

Vorausgesetzt du rechnest die Reisekosten ab. Einfach nur ein Pauschale ohne Belege funktioniert nicht. Arbeitgeber bekommt die Original Belege, er kann sie absetzten und du das Geld dafür. Ganz einfache Sache.

Was mir aber Gedanken machen würde du darfst nur knapp etwas über 50 Std. monatlich arbeiten - sonst taucht das Problem mit dem Mindestlohn auf.

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