Rentenversicherungspflicht für Dozent im Nebenberuf?

1 Antwort

Guck mal in § 8 SGB IV. Da steht nix von 400 Stunden. Außerdem übst Du die Tätigkeit berufsmäßig aus und nicht kurzfristig, sondern regelmäßig und erhältst mehr als 450,- Euro.

https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/8.html

Und hier erklärt es die DRV:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/01a_summa_summarum/05_lexikon/K/kurzfristige_beschaeftigung.html

P.S.: Z.Zt. sind es sogar 70 Tage, ändert aber nichts an Deinem Fall.