Falsche Kontonummer beim Finanzamt - Guthaben nun weg?
Hallo,
ich habe dieses Jahr das erste Mal eine Steuerrückzahlung erhalten, oder wir sollten auf jeden Fall eine bekommen - wegen Zusammenlegung der Veranlagung wegen Heirat und Kind - für das Jahr 2019.
Nun habe ich den Bescheid bekommen und nach 2-3 Tagen gemerkt, dass eine falsche / alte / für mich nicht mehr existente Kontonummer da angegeben ist und gleich mit der Finanzkasse telefoniert - die haben mir mitgeteilt: Betrag schon draussen, wird aber in dem Fall wahrscheinlich zurückgebucht und ich soll einfach ein neues Konto angeben - gesagt getan.
Jetzt 10 Tage später immer noch kein Geldeingang auf dem neuen Konto - also habe ich gestern den Tag mit Telefonieren rumgebracht und erfahren, dass das Geld nicht zurück gebucht wurde - d.h. möglicherweise ist meine damalige Kontonummer (Kündigung Feb. 2016) nun wieder neu vergeben und da ist das Geld nun scheinbar gutgeschrieben.
Sowohl die Mitarbeiter in der Finanzkasse,als auch die beim Steuerberater und bei der damaligen Bank (comdirekt) waren super freundlich - konnten aber natürlich nichts machen, da es ja nicht ihr Fehler ist und ihnen die Hände aus "datenschutzrechtlichen" Gründen gebunden sind - Verantwortungsübernahme ist in der heutigen Zeit ein rares Gut.
Was kann ich denn nun machen?
Ich habe die Bank angeschrieben und den Fall geschildert (die Kündigungsbestätigung für die damalige Kontonummer eingescannt und den Steuerbescheid mit der Ankündigung der Zahlung auf das Konto).
Wäre für lösungsorientierte Gedanken sehr dankbar.
Mfg
Myroll
"Suche nicht nach Fehlern, sondern Lösungen." (Henry F.)
3 Antworten
Was kann ich denn nun machen?
Nicht viel.
Meines Wissens muss sich der Absender der Überweisung (also in diesem Fall die zuständige Finanzkasse) an seine Bank wenden, diese kontaktiert die Bank des Empfängers, und diese fragt wiederum ihren Kunden, ob er einer Stornierung der Gutschrift zustimmt.
Gibt der Kunde sein Einverständnis, wird die Überweisung auf dem umgekehrten Weg an den Absender zurückgeschickt. Wenn nicht, bleibt nur der Rechtsweg.
Aber es kann auch sein, dass die Empfängerbank den Überweisungbetrag bis zur Klärung auf ein Sonderkonto für solche Fälle gebucht hat, und jetzt auf eine entsprechende Anfrage bzw. Reklamation wartet, die aber vom Absender bzw. dessen Bank kommen muss, nicht von dir.
Siehe bei Finanzfrage.net:
gesagt getan
Stellt sich die Frage: Wie?
Einfach am Telefon ausplaudern oder eine Mail schicken genügt da nicht. Das muss ein Brief sein, der eigenhändig unterschrieben ist.
bei dem "gesagt getan" war es postalisch das handschriftlich unterschriebene Formular der bayrischen Finanzämter zur Änderung einer Kontonummer - hat auch geklappt - das Geld war nur vorher schon draussen!
bei der Kommunikation mit der Bank (comdirekt) - war es ein eingescannter Brief mit Unterschrift
bei den netten Damen von der Finanzkasse war es natürlich nur Telefongeblubbel - da würde ich nun auf jeden Fall einen eingescannten Brief mit Unterschrift hin schreiben (->den Tropfen Blut und das Siegel wollte ich noch in der Hinterhand halten)