Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigung absetzen?

1 Antwort

Ja, wenn aus beruflicher oder dienstlicher Veranlassung umgezogen wird,
mindern die Aufwendungen die Steuerlast der Umziehenden. Die
Umzugskosten können in voller Höhe als Werbungskosten
steuermindernd geltend gemacht werden.

Eine berufliche oder dienstliche Veranlassung ist gegeben

  • mit dem Bezug oder Räumung der Dienstwohnung, oder
  • bei Bezug/Aufgabe der Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung, oder
  • mit dem erstmaligen Dienstantritt, oder
  •  wenn durch den Wohnungswechsel eine erhebliche Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eintritt.

Als Umzugskosten gelten dabei nicht nur die Kosten für die Spedition, den Makler u.ä., sondern auch die direkt mit der Wohnungssuche verbundenen Kosten.

Um unnötige Nachfragen des Finanzamtes zu vermeiden, ist es sinnvoll, gleich jeweils die konkrete Wohnungsadresse und die gefahrenen Km anzugeben. Jeder Beleg ist hilfreich.