Längere Wegstrecke - Entfernungspauschale f. Steuererklärung

2 Antworten

Wichtig ist, dass es plausibel ist, die längere Strecke zu fahren, da sie zeitlich günstiger ist zu den gefahrenen Zeiten (und nicht was Googlemaps errechnet) und dass sie REGELMÄSSIG (d.h. grundsätzlich immer!) benutzt wird (und nicht nur manchmal, um dem Stau auszuweichen), dann steht der Anerkennung als "verkehrsgünstigere" Strecke nichts im Weg.

gib die km an, die du gefahren bist. Wenn es die längere Strecke ist, dann begründen. Und dann abwarten, was entschieden wird.

Es ist die kürzeste Strecke anzugeben, wenn es jedoch eine längere gibt, die schneller ist, dann angeben mit den Argumenten. Fertig.

Finanzbeamte sind nicht weltfremd.