Fahrtkosten in Steuererklärung Weg Homeoffice - Kita - Homeoffice ansetzbar?

3 Antworten

Hallo!

Der Weg zur Kita ist als Kosten der Lebensführung nach § 12 EStG steuerlich nicht abzugsfähig.

Das ein Zwischenstopp an der Kita auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte für die Entfernungspauschale unschädlich ist, ändert daran nichts.

Nicht alle Aufwendungen die entstehen, weil man arbeiten geht, sind Werbungskosten.

Schöne Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Fahrtkostenerstattungen zur Kinderbetreuung

Der BFH hat bereits mit Urteil vom 4.6.1998 (III R 94/96) entschieden, dass Fahrtkosten, die zur Betreuung von Kindern anfallen grundsätzlich als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden können. 

Ich bin zwar nicht so firm drin, aber ich würde die Fahrtkosten ansetzen, da es zur Kinderbetreuung gehört. Und vergiss nicht, für 2020 darfst du maximal € 600,- für Home Office als Pauschale (€6,-/Tag Home Office) absetzen.

mynamehere86 
Fragesteller
 09.01.2021, 12:14

Danke dir, da ich vorher bereits einen Heimarbeitsplatz in der Steuererklärung zuerkannt bekommen habe, werde ich weiterhin diesen, statt der Pauschale ansetzen (da dieser höher als die Pauschale ist) :-)

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Tina34  09.01.2021, 13:27

Über die Brücke würde ich nicht gehen. Frommwood hat die Erklärung gegeben. Nur weil das die Wunschantwort des Fragestellers ist, macht es die Antwort nicht richtig.

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Bergamotte  12.01.2021, 10:22

Es gibt eine Pauschale von 600 €, aber hier sind weitere Punkte zu beachten!

Die Pauschale setzt sich folgendermaßen zusammen: 120 Arbeitstage / 5 € pro Tag.

Hier ein Auszug aus einem Artikel:

Die Homeoffice-Pauschale gibt es dann, wenn ein echtes häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegt.
Der Beschluss sieht zudem vor, dass die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro miteinbezogen und  nicht zusätzlich gewährt wird. Es profitieren somit nur Steuerpflichtige, deren Werbungskosten (inkl. der Homeoffice-Pauschale) den Betrag von 1.000 Euro überschreiten.
Quelle: https://www.aktuell-verein.de/homeoffice-wegen-corona-was-ist-steuerlich-absetzbar/

Des weiteren können Arbeitsmittel, Einrichtungsgegenstände, Telekommunikation und der gleichen als Werbungskosten angesetzt werden. Was genau angesetzt werden kann, steht auch in diesem Artikel.

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