Fahrtkosten langer Arbeitsweg - steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Wie ich schon zu einer anderen Frage gestern schrieb, das Steuerrecht folgt dem Lebenssachverhalt. 

Also Abzug der Fahrten am Montag und am Freitag und  die Übernachtungskosten soweit Kosten entstanden sind, was ja vermutlich nicht der Fall war, wenn Du bei Freunden wohntest.

Seite 3 der Anlage "N"

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

"Wenn Sie außerhalb Ihres eigenen Hausstands am Beschäftigungsort wohnen, können Sie wählen: Entweder machen Sie Ihre kompletten Aufwendungen anlässlich einer doppelten Haushaltsführung (Unterkunftskosten, Verpflegungspauschale und eine wöchentliche Heimfahrt) geltend. Oder Sie setzen sämtliche Fahrtkosten für Ihre tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und Beschäftigungsort im Rahmen der Entfernungspauschale an. Dieses Wahlrecht können Sie bezüglich derselben doppelten Haushaltsführung allerdings nur einmal" 

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/#ixzz3XBRryxtr  

Obwohl es doppelte Haushaltsführung heißt, gehören dazu nicht zwei Haushalte, sondern lediglich ein Haushalt am Ort des Lebensmittelpunkts und eine Unterkunft am Arbeitsort. Letztere kann natürlich auch ein Hotel sein.

Anzusetzen sind

- erste Fahrt zum Arbeitsort

- wöchentliche Heimfahrten (Entfernung)

- letzte Fahrt vom Arbeitsort

- Kosten der Unterkunft

- Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate