Fahrkosten/Fahrtenbuch: Aufteilung der Kilometer/Fahrtkosten?
Hallo, beim Führen des Fahrtenbuchs fällt es mir schwer, eine Unterreilung vorzunehmen. Es wird gesagt, dass Fahrten zw. Wohnung und erster Betriebsstätte mit der Entfernungspauschale berechnet werden sollen. Zum Einen bin ich Arbeitnehmer (Entfernungspauschale angesetzt), zum Anderen bin ich Freiberufler. Als Freiberufler habe ich viele Fahrten, die sich darin unterscheiden, dass ich Klienten aufsuche (z.T. Fahrten zu gleichen Klienten, aber mit denen werden auch Unternehmungen durchgeführt), aber auch Kundenakquise, Termine bei Banken (bzgl. Geschäftsdarlehen).Dadurch dass ich im Vormittagsbereich als Arbeitnehmer tätig bin und anschliessend als Freiberufler unterwegs bin, stellt sich für mich die Frage,* ab wann kann ich die Enternungspauschale ansetzen, weil ich als Freiberufler nicht mehr von der Wohnung fahre*. Oder muß ich es anders berechnen? Bsp.: Arbeitnehmertätigkeit von 8 Uhr - 13.30 Uhr, anschliessend als Freiberufler von 14.30 - 16.30 Klient A, dann 17 - 18.30 Uhr bei Klient B; Rückfahrt (Büro befindet sich bei mir zu Hause). Wie kann ich die Fahrtkosten ansetzen (und wo in der EKST/Z. 62)? Vielen Dank im Voraus!
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Umfang der Zuordnung zum Betriebs-/Unternehmensvermögen oder Pkw im Privatvermögen?
Fahrten Wohnung - (eigener) Betrieb
https://www.betriebsausgabe.de/lexikon/fahrten-zwischen-wohnung-und-betrieb/
Hinweis: Ein häusliches Arbeitszimmer ist keine Betriebsstätte.