Erhaltungsaufwendung nach vorheriger Selbstnutzung?

2 Antworten

Hallo, ich würde es versuchen. Genauso wie eine Aufteilung nach Eigennutzung und Vermietung nach qm zulässig ist, sollte es auch nach Zeit gehen.

Gefunden habe ich einen solchen Fall aber nicht.

Wenn Du vorher schon die Handwerkerkosten (20%...) abgesetzt hattest, steht Dir allerdings eine komplizierte Rechnerei bevor, denn die musst Du rausrechnen.

Viel Glück


Ja, siehe § 82b EStDV.

(1) Der Steuerpflichtige kann größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die im Zeitpunkt der Leistung des Erhaltungsaufwands nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, abweichend von § 11 Abs. 2 des Gesetzes auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen.



Valeskix  02.11.2017, 09:42

Ergänzung:

Hinsichtlich der Antwort von @barmer lässt sich die Frage wohl auch anders verstehen.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Erhaltungsaufwendungen in der Zeit der Vermietung geleistet wurden und nur auf 2 statt 5 Jahre verteilt werden sollen.

War mit der Frage jedoch gemeint, dass die Aufwendungen während der Selbstnutzung geleistet wurden und nun ab Vermietung geltend gemacht werden sollen, dann muss ich dies verneinen.

Der BFH hat dies in seinem Urteil vom 01.04.2009 (IX R 51/08) ausgeschlossen, auch wenn die Maßnahmen für Zwecke der Vermietung beabsichtigt waren.

Die Aufwendungen sind in diesen Fällen Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG).

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