Kann ich AnschaffungsNEBENkosten 2 Jahre vor der Fertigstellung der Eigentumswohnung absetzen?

2 Antworten

Leider schreibst Du nicht, um welche Anschaffungsnebenkosten es sich handelt:-(

Aber unterstellen wir jetzt einfachheitshalber, dass die ETW vermietet werden soll, dann kannst Du die Notar- und Gerichtskosten für die Eintragung der Finanzierung als Werbungskosten im Zahlungsjahr ansetzen.

Die Notar- und Gerichtskosten für den Erwerb der ETW gehört zu den abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellkosten, soweit sie sich (anteilig) auf das Gebäude und nicht auf den Bodenanteil beziehen.

Molar0 
Fragesteller
 06.03.2014, 04:32

Vielen Dank für Deine Antwort. Meine Frage war doch sehr klar, weil

  1. ich über die Absetzbarkeit aller dieser Kosten ohnehin nur sprechen kann, wenn es sich um eine ETW handelt, die vermietet werden soll und

  2. unterschieden werden muss zwischen Anschaffungsnebenkosten, wie z.B. Maklerprovision oder Reservierungskosten oder Reisekosten zur Inaugenscheinnahme des anvisierten Kaufobjekts einerseits und (sofort voll abschreibbare) Werbungskosten, wie z.B. Finanzierungskosten andererseits.

Meine Frage bezog sich auf erstere und ich kann sie nur wiederholen. Aber zur Klarstellung:

Mit der AfA kann ich erst beginnen, wenn die ETW vom Bauträger an mich übergeben worden ist und zwar in bewohnbarem Zustand. Was noch nicht existiert, kann sich nicht abnutzen. Aber ich habe jetzt schon, zwei Jahre vorher, Kosten, die mit der Anschaffung zu tun haben. Ich denke, ich kann die Belege dafür sammeln und in zwei Jahren zu den Hauptanschaffungskosten (Kaufpreis) hinzu addieren, keine Frage! Aber was ich wissen will, ist ob ich sie vielleicht jetzt schon ( natürlich anteilig nach dem Preis des Gebäudes) steuerlich geltend machen kann, in der aktuellen Steuererklärung.

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EnnoBecker  06.03.2014, 08:52
@Molar0
Meine Frage war doch sehr klar

Wäre sie klar gewesen, so hätte LA seine Antwort anders formulieren können.

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Es ist ja noch kein fertiges Wirtschaftsgut vorhanden, wenn an der Wohnung noch gebaut wird.

Um Abschreibungen zu haben, muss ein Wirtschaftsgut vorhanden wein, was eine Abnutzung unterliegt, was eben erst passieren kann, wenn es nutzbar ist.

Wobei 2 Jahre Bauzeit schon recht lang sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
wfwbinder  06.03.2014, 07:10

@Molar0

was abzugsfähig ist, sind die Ausgaben die später auch zu den Ausgaben in der Anlage "V" gehören, wenn die Vermietung erfolgt ist.

Grundsteuer, Versicherung, Kosten der Finanzierung

Alles was den Anschaffungskosten zuzurechnen ist, hat keine Auswirkung

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