Vielen Dank für die konstruktive Kritik!


Hallo.

Für eine Erbengemeinschaft (darunter auch ausländische Staatsbürger,
nicht in Deutschland wohnhaft) muß nun erstmalig eine
Feststellungserklärung abgegeben werden.


Hierzu habe ich einige Fragen.


zu ESt1B,


Zeile 36 (Rumpfwirtschaftsjahr):


a) Ist hier zwingend eine Eintragung (der Tag nach dem Sterbetag des Erblassers - 31.12) vorzunehmen?


b) Gibt es evtl. Vor- oder gar Nachteile bei einer Eintragung der Daten?


Zeile 38 (Die Gesellschaft / Gemeinschaft ist Eigentümerin von Grundbesitz):


Die Gemeinschaft ist Eigentümerin von Grundbesitz. Dieser wurde durch die Gemeinschaft jedoch weder bewohnt noch vermietet.


a) Sollte dennoch (oder muß gar) eine Anlage V abgegeben werden?


b) Da keine Einnahmen durch den Grundbesitz erzielt wurden, sondern
nur Kosten entstanden, wie hoch sind die Erfolgsausssichten, daß diese
vom FA anerkannt werden?


zu Anlage FB,


Zeile 14 (Zuständiges inländisches Finanzamt) :


Die Ausländer haben bisher kein zuständiges inländisches Finanzamt?


a) Müssen die Ausländer die festgestellten Einnahmen dann auch mit einer eigenen Erklärung in Deutschland erklären/versteuern?


b) Falls ja, welches FA ist dann zuständig? Einleuchtend wäre zumindest jenes FA, bei dem auch die FE abgegeben wird. Oder?


Zeile 31 (Art der Beteiligung - Ziffer 6: Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung) :


In dem vorliegenden Fall sollte es sich um Personen - beschrieben unter Ziffer 6 - handeln. Richtig?


Vielen Dank.

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Vielen Dank @wfwbinder!

Ich versuche es nochmal zusammenzufassen:

Erbengemeinschaft: 4 Personen a 25 %

Testament, "Wunsch": Dauergrabpflege

Alle folgenden Kosten wurden vom Nachlasskonto des Erblassers bedient.

Kosten:

der Bestattung des Erblassers: € 6.500 (gehören in Zeile 99)

für ein angemessenes Grabdenkmal: € 3.500 (gehören in Zeile 100)

der Dauergrabpflege: € 10.000 (gehören in Zeile 106; sowie bei den Erwebern jeweils in Zeile 30 mit dem Wert € 2.500)

a) Ist das so korrekt?

b) Ist es in vorliegenden Fall sinnvoll die Zeilen 99 und 100 anzugeben, obwohl die Summe geringer als € 10.300 ist?

c) Was würde (berechnungstechnisch) passieren, wenn die Erwerber die Zeile 30 nicht angeben?

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