Brauche Hilfe bei Entnahmen in der EÜR bzw Anlage G zur Steuererklärung
Hallo ich brauche noch einmal eure Hilfe!
Ich fülle gerade die EÜR aus und habe dabei folgendes Problem.
Ich habe letztes Jahr den betrieblichen PC 20% Privat genutzt und dies mit 124€ verbucht. Mein Buchführungsprogramm (Wiso mein Büro) hat es es als Einnahme in die Zeile 18 EÜR sonstige Nutzungs und Leistungsentnahmen gebucht. Soweit so gut.
Wenn ich die EÜR jetzt über Elster abgeben will meckert Elster, dass ich in Zeile 77 keinen niedrigeren Wert als in Zeile 18 haben darf (hatte dort garnichts stehen).
Also habe ich nachgeschaut und hier im Forum steht Zeile 77 wäre die Summe aus Zeile 17-19. (www.finanzfrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-zeile-18-und-zeile-77-in-der-euer ) Auf der Hilfeseite der Finanzverwaltung steht allerdings dazu allerdings (bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2012-10-12-EUER-2012-Anleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 )
"Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (z.B.privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen,sind grundsätzlich mit dem Teilwert–ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – anzusetzen">
Jetzt bin ich völlig verwirrt, ich habe kein betriebliches Konto sondern ab und zu betriebliche ein und ausgaben auf meinem, Privatkonto (ist nur ein kleines Nebengewerbe)
Wie soll ich jetzt auseinander rechnen was ich betrieblich und was privat abgehoben wurde? Ich dachte immer der Gewinn wäre das zu versteuerte Einkommen, was tatsächlich abgehoben wurde ist doch irrelevant oder?
Also kann mir jemand sagen, was genau ich in Zeile 77 Eintragen muss und ob ich das was ich dort eintrage in Zeile 45 der Anlage G zur Einkommensteuererklärung übertragen soll?
Vielen Lieben Dank! Kuli
2 Antworten
Deine private Computernutzung kommt in die Kennziffer 18 und wird mit 16 udn 17 in einer Summe in die 77 übernommen. Wenn in 16 und 17 nichts ist, dann nur die 18. da würde auch die private telefonnutzung reingehören.
Vergiss das ganze mit Barentnahmen und bareinlagen. betirifft Dich nicht.
Bareinlagen und Entnahmen sind nicht gewinnrelevant.
Die Privatanteile für Telefon usw. schon. die Einzelposten von vorne sind in Zeile 77 zusammen zu fassen.