Anlage KAP - Zeile 7 - Wie die Steuerbescheinigung verstehen?

2 Antworten

Oder ist dies gar ein sprachlicher Unglücksfall, weil er eine Arbeitsanweisung für das Kreditinstitut und nicht eine Handlungsanweisung für den Steuerpflichtigen ist?

Das ist schon mal auszuschließen. Steht bei mir nämlich auch drauf.

Ich habe immer die Alternative 2 gewählt, m.a.W.: Sowohl den bescheinigten Wert wie den in Folge der Anmerkung zu korrigierenden Wert eingetragen. Scheint wohl zu stimmen da das FA den korrigierten Wert dann übernommen hat.

Stimmt. Aber das FA sollte das nur anerkennen, wenn Du auch die thesaurierten Erträge der Vorjahre in diesen Vorjahren angegeben hast. Leider haben die Leute in den FA zu diesem Themenkomplex nicht unbedingt die beste Ahnung, so daß einiges einfach so durchgeht ;-)

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Die Höhe der Kapitalerträge ist die bescheinigte Höhe der Kapitalerträge für das Veranlagungsjahr laut Jahressteuerbescheinigungen der ausstellenden Banken.

Da gibt es jedoch noch drei Punkte, die zu korrigieren sind:

  • Wenn Du Anteile an ausländischen thesaurierenden Fonds hältst, dann sind die im Veranlagungsjahr angefallenen, thesaurierten Erträge (lt. Bundesanzeiger oder Erträgnisaufstellung der Bank) als Korrekturbetrag zusätzlich auszuweisen, d.h. diese sind zu versteuern.

  • Wenn Du Anteile an ausländischen thesaurierenden Fonds im Veranlagungszeitraum verkauft hast, dann werden zum Verkaufszeitpunkt die gesamten akkumulierten thesaurierten Erträge der Haltezeit mit besteuert. Da jedoch die ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre bereits von Dir in den Vorjahren angegeben (wurden sie doch, oder?) und damit versteuert wurden, müssen die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre wieder herausgerechnet, d.h. von den lt. Bank zu versteuernden Kapitalerträgen abgezogen werden. Darauf bezieht sich die von Dir zitierte Information.

  • Wenn Du Anteile an ausländischen Fonds zwischen Ende des Geschäftsjahres und Publikation der Ertragsdaten verkaufst, dann werden für das abgeschlossene Geschäftsjahr Schätzwerte zugrundegelegt. Diese sind im Rahmen der Veranlagung wieder zu korrigieren. Die korrekten Daten findest Du im Bundesanzeiger.

Daher: trage die bescheinigte Höhe der Kapitalerträge ein und den korrigierten Wert als bescheinigten Wert plus Erträge aus Thesaurierungen im Veranlagungsjahr minus diese akkumulierten Erträge aus den Vorjahren.

In Deinem Fall also sehr wahrscheinlich Alternative 2 plus die Thesaurierungen der verbleibenden Fonds im Jahr.

Danke für Deine Antwort, die mir etwas zu schnell ging.

Zwischen den Zeilen las ich, dass ich über diese Zahlen der Steuerbescheinigung 2013 hinaus auch noch jene aus den Vor- und Vorvorjahren brauche. Das geht über mein momentanes Verständnis hinaus.

Kennst Du bitte eine anschauliche Erklärung zu dieser Fragestellung als Link, die von der Banksteuerbescheinigung ausgeht?

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