Erbschaftssteuer für nicht adoptierte Stiefenkelkinder?

1 Antwort

Ich vermute nach der Formulierung, dass es sich um Stiefkinder der eigenen Kinder handelt, denn sonst wäre es unklar.

Stiefkinder sind bezüglich der Steuerklasse den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Ebenso die Abkömmlinge von den Kindern und Stiefkindern.

Obwohl es nicht ausdrücklich drin steht, gehe ich davon aus, dass die Stiefkinder der leiblichen Kinder entsprechend zu behandeln sind, wie die leiblichen Enkel.

Da wäre der Freibetrag 200.000,- Euro.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung