Verkehrswert von Ackerland vs. steuerlicher Wert ?

2 Antworten

Hallo,

ich weiß nicht ob dieser Link sonderlich hilfreich ist, den Inhalt zu lesen schadet aber auch nicht ! 

https://www.topagrar.com/archiv/Keine-Angst-vor-der-Erbschaftsteuer-534637.html

ziemlich weit unten ist zu lesen:

......" Fazit: Die meisten Hofübergaben bleiben erbschaftsteuerfrei – ......." .....Positiv ist, dass beide Verschonungsregelungen auch dann gelten, wenn der Betrieb nicht an ein Kind, sondern z. B. an einen Neffen, eine Nichte oder sogar einen Dritten übergeben bzw. vererbt wird. Denn es kommt nicht darauf an, wer den Hof übernimmt, sondern dass es sich um begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen handelt."

Ich würde auf jeden Fall einen versierten Steuerberater konsultieren, denn wer an einem Steuerberater spart, kann sich hier ganz kräftig in die Nesseln setzen ! 

Der Begriff "Hofübergabe" trifft hier wohl so nicht zu. Das fragliche Land ist zumindest seit vor dem 2. WKr. in Familienbesitz und wurde bis zum Übergang in LPG- Besitz auch so bewirtschaftet. Nach 1990 erfolgte die Rückübertragung. Seitdem ist das Land verpachtet und wird ackerbaulich vom Pächter genutzt. Ich möchte am verpachteten Zustand auch nichts ändern, jedoch erreichen, dass das Land im Grundbuch auf mich übertragen werden kann. 

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Deine einzige Chance besteht in einem Wertgutachten eines staatlich vereidigten Sachverständigen für derartige Bodenflächen. Wenn der zu einem niedrigeren Wert kommt, dann folgt das Finanzamt idR diesem Wert. U.a. werden dabei die Pachtwerte zugrunde gelegt.

Aber wenn ich Dich recht verstehe, willst Du einen derartigen Wert darüberhinaus niedriger ansetzen. Der Schuss kann nach hinten losgehen und das Finanzamt einen höheren Wert festlegen. Wenn du dann das Gutachten aus der Tasche ziehst, siehst Du sehr alt aus.

Ich will ja nicht das Finanzamt betrügen. Für das fragliche Gebiet gibt es eine Webseite des offiziellen "Gutachterausschusses", auf der ein konkreter Preis je qm angegeben ist. Meine Frage ging eher dahin, ob dieser Preis, der mich in ziemliche Probleme bei der Erbschaftssteuer bringen würde, verbindlich ist oder ob es reale Möglichkeiten gibt, den Steuerbetrag zu verringern.

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@Erika500

Also kennt das Finanzamt auch den Wert. Umso wichtiger ist es, mit einem Mitglied des Gutachterausschusses zu sprechen;-)

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..das mit dem "staatlich vereidigten Sachverständigen" ist völliger Quatsch...es reicht ein zertifizierter Sachverständiger (der nicht öffentlich bestellt und vereidigt sein muss)...der erste Gang wäre der zum Gutachterausschuss (denn da holt sich ein Sachverständiger die notwendigen Daten)...zudem kann der Gutachterausschuss auch selbst Gutachten erstellen (was aber nicht günstiger ist als ein freier Sachverständiger)...

...wie der Wert des Ackerlandes anzusetzen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab...

..erfahrungsgemäß ist es so, dass es sich häufig lohnt, einen Sachverständigen einzuschalten, denn viele Finanzämter setzen die Immobilienwerte zu hoch an (weil sie diese vom Schreibtisch aus und sehr pauschal ermitteln)....

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@baufinord

ist völliger Quatsch

baufinord: Ist Pöbeln Deine persönliche Eigenschaft oder eine örtlich übliche, wenn man eine vielleicht(!) bessere Idee zu haben glaubt? Im letzteren Fall wärest Du entschuldigt.

Dein zertifizierter Sachverständiger mit den Daten (nur) vom Gutachterausschuss ist in diesem Fall doch nicht so eine gute Idee, da er die Liegenschaft eben so noch nicht bewerten kann.

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