Erbengemeinschaft Rechnung

2 Antworten

Um das Zahlen wirst Du nicht herumkommen, aber Dir bleibt der Trost, Du kannst Dir diese Kosten bei der Erbauseinandersetzung wieder zurückholen, wenn die Brüder nicht freiwillig vorher diese Kosten übernehmen.

Muss ich wirklich für meines Brüders Zahlungsunlust haften?

Das kommt darauf an: Bestand das Vertragsverhältnis e-ons bereits mit eurer Mutter, fällt die Forderung als Nachlassverbinbdlichkeit der Erbengemeinschaft zu. Vielmehr habt ihr als Erben den Vertrag übernommen :-O

Hierbei haftet aber jeder der Miterben gesamtschuldnerisch, also auch allein, in voller Höhe und aus eigenem Vermögen für Forderungen. Mit einer 1/3-Teilzahlung nach Eigentumsquote bist du da nicht aus der Nummer raus: E-on kann sich aussuchen, wen es darüber verklagt - das erhöht die Forderung eben nur mit Anwalts- und Prozesskosten :-(

Zwar kannst du deinen mitgetragenen Anteil der Brüder von denen einklagen oder bei einer Teilungsversteigerung bzw. freihändigem Verkauf mit deinem Erlösanteil verrechnen, aber das interessiert e-on nicht im geringsten :-O

Nur falls einer der Brüder mit e-on einen Vertrag schloss, der rückständig nunmehr angemahnt wird, hast du damit nichts zu tun.

G imager761