Erbengemeinschaft/ Haus ausbauen und einziehen

5 Antworten

Es sind einige Punkte zu bedenken.

  • Alles was mit dem Grund udn Boden (dem Haus) verbunden wird, gehört den/dem Eigner(n) des hauses. Also wenn Du etwas einbaust gehört es im selben Moment der Erbengemeinschaft.

  • Will man das vermeiden, müßte man ein Erbbaurecht vereinbaren, was aber für einfache Einbauten nicht möglich ist.

  • Was sich bei Dir anbietet wäre eventuell eine Vereinbarung mit der Erbengeminschaft, dass Du Dir da etwas ausbaust und dann auf lange zeit (oder nie?), Miete zahlst.

  • Hast Du geschwister, oder wirst Du den Antel Deiner Mutter mal auf sicher erben?

  • Was ist mit dem Haus geplant, sollte Deine Oma mal sterben?

All dies hat Einfluss auf Deine Entscheidungen.

Die Erfahrung mit Erbengemeinschaften sagt, dass Du dort entweder besser nur zur Miete einziehst oder versuchst, den gewünschten Wohnraum käuflich von der Erbengemeinschaft zu erwerben. Alles andere wird letztendlich dazu führen, dass es später zu unendlichen Erbauseinandersetzungen kommt, die fast alle im Streit enden und Du bist derjenige, der seine getätigten Investitionen dabei weitgehend verliert.

Erst wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst ist, kann ich Dir guten Gewissens raten dort einzuziehen und bauliche Veränderungen vorzunehmen.

Die Zustimmung benötigst Du natürlich von allen Miteigentümern - es sei denn sie haben sich organisiert und einen Vorstand der Erbengemeinschhaft gewählt der diese in allen Belangen alleine vertreten darf.

Also ich hab da ein paar neuigkeiten. Meine Tante will nicht verzichten. Die anderen Parteien der Erbengemeinschaft würden ihren Anteil abgeben. Wir sind uns aber nicht einig, ob meine Tante überhaupt ein Anteil hat. Kurz nochmal zusammengefaßt: Mein Opa ist verstorben. Dann der Sohn meines Opa´s. Also mein Onkel. Hat deren Frau überhaupt ein Anteil von dem Erbe bekommen, oder nur die Kinder meines Onkels? Wenn wir das genau wüssten, wären wir schon ein gutes Stück weiter. Ich bin der Meinung sie hat von mein verstobenen Onkel 1/4 von sein Erbengemeinschaftsanteil bekommen. Und seine Kinder 3/4. Wenn meine Tante nicht wäre, wäre es viel leichter.

Verstehe ich es richtig das Deinem Opa das Haus alleine gehörte und nach seinem Tod jeder Beteiligte 1/6 des Hauses vererbt bekam? --------------------------------------------------- Das ist ein bisschen komisch was das betrifft. Meine Großeltern haben dort als Siedler nach dem Krieg gewohnt. Zur DDR-Zeit wurde es dann überschrieben. Nur das Grundstück wurde an mein Opa und Oma überschrieben. Und beim Haus haben sie damals ein Fehler gemacht und nur mein Opa eingetragen. Was aber keinen Damals aufgefallen ist. Erst nach dem Tod meines Opa´s wurde dies entdeckt.

Verstehe ich es richtig das Deinem Opa das Haus alleine gehörte und nach seinem Tod jeder Beteiligte 1/6 des Hauses vererbt bekam? Dann brauchst du die Genehmigung der Erbengemeinschaft um einzuziehen(ob zur Miete oder Mietfrei) und umzubauen.Was den Umbau betrifft, musst du dann mit den Erben eine Regelung finden, wie es nach Deinem Umzug mit dem dafür aufgewendeten Geld weiter geht.

oder ist Deine Oma Alleinerbin, und erst nach Ihrem Tod käme es zu der Teilung unter den Geschwistern? Dann können alle reden was sie wollen, nur Deine Oma entscheidet ob sie Dich einziehen lässt oder nicht...mit ihr musst Du dann auch eine Regelung finden wie das mit dem Geld für einen Umbau aussieht, ob sie das finanziert, oder ob Du es finanzierst und nach Deinem Auszug von Ihr, bzw, sollte sie verstorben sein, von der Erbengemeinschaft ersetzt bekommst, oder ob sie Dir dafür Deinen eigenen Teil vom Haus vererbt, oder ob Du bei dessen Verkauf einen Geldbetrag erhälst.

Oder hatten Deine Oma und Dein Opa jeder 50% des Hauses, und nach dem Versterben Deines Opas wurden seine 50% unter den 6Beteiligten (5 Kinder und Deine Oma) aufgeteilt. Dann gilt wieder der erste Fall, aber da Deine Oma 60% des Erbe hält, kann sie mit Dir wie im zweiten Fall eine Sondervereinbarung treffen soweit ich weiß.