Darf ein unverbindliches Angebot etwas kosten, im Sinne von Fahrtkosten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Anbietende muss sich mit dem Angebot rechtlich binden wollen, das Angebot ernstlich und endgültig abgeben.

das ist in eurem fall ja nicht so gewesen. zahlung auf alle fälle verweigern denn dafür sind die "unverbindlichen" angebote ja gedacht. wenn man sich als häuslebauer angebote erstellen lässt und diese,egal ob die in frage kommen oder nicht, bezahlen müsste dann würden die kosten dafür ins unerträgliche anwachsen.das bauen dann eventuell hinfällig werden.

wenn er vorher euch das nicht gesagt hat gibt es eben auch kein geld für die anfahrt.

Sofern eine Kostenübernahme der Fahrtkosten nicht vereinbart war, hat das wenig Aussicht auf Erfolg. Unverbindlich ist unverbindlich. Werden Kosten dafür veranschlagt, sind diese vorher zu vereinbaren.