Erben - Eltern Pflichtteil ausschließen?

5 Antworten

Setz nen Kind in die Welt oder/ und Heiratte. Nach oben wird nur vererbt wenn es nach unten nichts zu vererben gibt. Wenn du also nen Kind oder/und Ehegatten hast, sind deine Eltern Automatisch nicht mehr Pflichtteilsberechtigt.

Ansonsten, um den Pflichtteil zu verlieren müssten dich deine Eltern auf irgendene Weise nachweisbar Körperlich oder Seelisch misshandelt haben. Und ja, dann müsste man das im Testament auffführen, warum und wieso.

tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 08:02

Zum 1. Satz. Und genau deswegen mag ich dieses Forum. Solche konstruktiven Vorschläge sind unbezahlbar.

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berlina76  15.08.2023, 08:06
@tom77

Es wurde schon aus ganz anderen Gründen Geheiratet.

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tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 08:20
@berlina76

Du hast ein Smiley vergessen, sonst könnte man dein Posting für bare Münze nehmen. ;-) Um mich aber mal darauf einzulassen. Meine Frau und ich sind beide knapp über 60. Scheidung steht außer Frage und eigene Kinder somit auch. Adoptierte werden vom Erbrecht ausgenommen, um den Pflichtteil der Mutter vorzuenthalten.

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tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 08:34

"Wenn du also einen....EHEGATTEN hast, sind deine Eltern Automatisch NICHT mehr Pflichtteilsberechtigt."

Sorry, aber da muss ich noch mal nachfragen, denn es kann sein, dass bisher ein völlig falscher Film ablief. Das klingt mir, auch aufgrund der anderen Antworten, meiner eingeschlossen, zu einfach. Soll das bedeuten, weil meine Frau MICH als Ehegatten hat, dass ihre Mutter NICHT Pflichtteil berechtigt ist ?

Zu deinem "ansonsten". Nein, da lief nichts negatives, zumal meine Frau gar nicht von ihrer Mutter aufgezogen wurde. Sie lebte von Beginn an bei der Großmutter.

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berlina76  15.08.2023, 08:50
@tom77

Erbfolge:

Verheiratet ohne Kinder- der Ehepartner erbt alles

Verheiratet mit Kinder, der Ehepartner erbt die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Kinder.

nicht verheiratet, aber Kinder, die Kinder erben alles. Und wenn die Kinder vorher versterben, die Kindeskinder.

Nur wenn es nach unten keine Erben gibt und man nicht verheiratet ist wird nach oben vererbt, dann sind entsprechend die Eltern erbberechtigt.

Der Pflichtteil beträgt die hälfte des jeweils gesetzlichen Erbteils, über die restliche Erbmasse kann der Erblasser per Testament selber entscheiden.

Wenn auch die Eltern schon Tod sind, dann wird zur Seite vererbt, dabei besteht allerdings kein Pflichtteilsanspruch mehr. Wenn es also nach unten und oben keine Erben gibt, kann man ohne Probleme sein Erbe an den nächsten Tierschutzbund vererben und dann geht in eurem Fall euer "geliebter" Halbbruder leer aus.

Eine Ausnahme gibt es noch, die sogenannte Versorgungsehe. Ist ein Lebenspartner schwer krank und man heiratet um dem gesunden Partner alles zuzuschieben und der kranke Partner verstirbt innerhalb eines Jahres an der Krankheit, können die restlichen Erben die Ehe anzweifeln und der überlebende Ehepartner geht leer aus.

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berlina76  15.08.2023, 09:19
@tom77

Noch etwas ein Pflichtteil ist aktiv einzufordern. Wenn man also jemanden, der Pflichtteilsberechtigt ist enterbt und er nimmt das so hin, dann ist das so.

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Eltern vom Pflichtteil auszuschließen dürfte sehr schwirig sein.

Nur wenn diese Ihr Kind in der Not ohne Hilfe ließen, oder ihm gar nach dem Leben getrachtet haben, kann der Pflcihtteil versagt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 07:38

Nein, nichts davon trifft zu. Mit der Mutter läuft alles, aber der Halbbruder soll im Extremfall nicht einen einzigen Cent kriegen. Und das würde im Fall der Fälle passieren, wenn meine Frau aufgrund von Krankheit oder Unfall verstirbt und der Pflichtteil der 85 jährigen Mutter zugesprochen würde. Und schon wäre der Schwager nach dem Tod der Mutter der "lachende" Handaufhalter. Um meine Haltung zu versteh' n, müsste ich zu sehr ins OT und dafür ist das Forum nicht gedacht.

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berlina76  15.08.2023, 07:41
@tom77

Wenn deine Frau vor dir verstirbt, bekommst du und die Kinder deiner Frau alles, die Mutter deiner Frau würde nur Erben, wenn deine Frau keine Kinder hat und du vor deiner Frau versterben wüdest.

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tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 07:55
@berlina76

4 Personen sind im Spiel. Mein Frau und ich sind Kinderlos, also keine Erben. Die Mutter meiner Frau und eben ihr Sohn. Ich hoffe natürlich, dass meine 85 Jährige Schwiegermutter, zu der ich ein sehr gutes Verhältnis habe, noch so lange wie möglich unter uns weilt, denn meine Eltern sind in diesem Alter bereits verstorben. Aber........man hofft im Gegenzug auch darauf, dass meine Frau ihre Mutter überlebt, obwohl man, und das gilt für uns ALLE, tödliche Krankheiten und Unfälle nie ausschließen kann.

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berlina76  15.08.2023, 08:17
@tom77

ihr könnt euer Geld auch Ausgeben, dann gibt es nichts zu vererben oder ihr legt es in Lebensversicherungen an. Lebensversicherungen fallen aus der Erbmasse raus und werden an die in der Lebensversicherung benannte Person ausbezahlt.

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tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 08:24
@berlina76

Höööööchst interessant !!!!!!!! Du wirst mir das nicht übel nehmen, wenn ich mir von google eine Bestätigung hole.

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berlina76  15.08.2023, 08:28
@tom77

Wir sind keine Rechtsberatung, stellen nur eine Laienberatung da und dementsprechend ist es dir erlaubt unsere Antworten zu bezweifeln und dir von Dr. Google eine zweite Meinung einzuholen.

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tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 08:35
@berlina76

Dafür macht ihr euren Job richtig gut !

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Andri123  15.08.2023, 08:58
@tom77

Die Schwiegermutter müsste ihren Pflichtteilsanspruch ja aktiv geltend machen. Wenn sie das nicht innerhalb von 2 Jahren macht, ist das erledigt. Man kann auch mit ihr einen Pflichtteilsverzichtsvertrag aufsetzen.

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wfwbinder  15.08.2023, 09:06
@tom77

Tut mir Leid, ich sehe das Problem nicht, wenn das Verhältnis zur Mutter/Schwiegermutter so gut ist.

Sollte Deine Frau sterbern, bevor deren Mutter (Deine Schwiegermutter) verstirbt, braucht doch die Mutter den Pflichtteil nicht einzufordern, bzw. nur das Erbe auszuschlagen.

Das gesetzliche Erbe neben Dir als Ehemann, kann schon mal durch Testament verhindert werden.

Der Bruder hätte kein Pflichtteil.

Einen Pflichtteilsverzicht, könnte die Mutter übrigens auch zu Lebzeiten schon erklären.

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In dem ich mein Vermögen zu Lebzeiten verschenke, werden potentielle Erben so weit ich folgend noch 10 Jahre überlebe leer ausgehen - bis dann wäre auch der Pflichtteilergänzungsanspruch abgeschmolzen.

tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 07:49

Ja, darüber habe ich auch gelesen. Verschenken.......grooooßes Wagnis. Aber wie es aussieht, kann man nicht beides haben, die hart erarbeiteten Altersrücklagen gegen Null runterfahren, oder zusehen wie dieser, dieser xxxxx Schwager absahnt.

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Angelsiep  15.08.2023, 09:02
@tom77

Ein Schwager oder Geschwister ist nicht pflichtteilsberichtigt.

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Die Frage ist viel zu allgemein gestellt.

Das Gesetz sieht nämlich unterschiedliche Regelungen für die im einzelnen denkbaren Konstellationen vor.

Für das Erbrecht von Eltern nach dem Tod eines Kindes gilt folgendes:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2339.html

Aus der Erbunwürdigkeit folgt auch die Aberkennung des Pflichtteils.

Die Frage, ob es einer von uns erfolgreich geschafft hat das Pflichtteil zu entziehen ist ungewollt komisch. Diese Frage könnte nur ein Wiedergänger beantworten.

tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 07:45

"Ihr" müsst euch mal entscheiden. Im Grunde bin ich ein Romanschreiber, wurde mir auch schon mehrfach vorgehalten und jetzt Whatts Appe ich mal, auch wieder falsch. :D Nee, nur' n Spässken. Links dieser Art kenne ich. Deinen letzten Absatz verstehe ich nicht. Auszug aus dem Film "Philadelphia mit Tom Hanks: Könnte mir das mal irgend jemand erklären, so als ob ich 5 Jahre alt wäre ? " Aber bitte die Netiquette beibehalten. Schaffst du...........

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Privatier59  15.08.2023, 07:55
@tom77

Romanschreiber paßt gut. Schon die Drehbücher zum Königlich Bayerischen Amtsgericht waren für mich Fantasyromane. Wußte man doch nicht, ob man hier einem Zivilprozess oder einer Strafsache folgen durfte.

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tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 08:05
@Privatier59

Man merkt sofort, du hast Abitur, 1 mit Sternchen. Da kann ich als Ex-Hauptschüler noch nicht mal Ansatzweise mithalten. :D

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berlina76  15.08.2023, 08:23
@tom77

"Hat es von euch schon mal jemand geschafft, einem Familienmitglied seinen Pflichtteilanspruch zu verweigern?"

"Die Frage, ob es einer von uns erfolgreich geschafft hat das Pflichtteil zu entziehen ist ungewollt komisch. Diese Frage könnte nur ein Wiedergänger beantworten."

Die Frage ist natürlich vom Erblasser selber nicht zu beantworten, weil das Urteil dazu erst nach seinem Tod erfolgt, er könnte sie nur beantworten, wenn er widerauferstehen würde. Das bezeichnet man dann als Widergänger, Untoter, Goul, Zombie....

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Ganz einfach: Sorge zu Lebzeiten dafür, dass es nichts zu vererben gibt! Das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen.

tom77 
Fragesteller
 15.08.2023, 08:12

Wir haben in der Tat schon des öfteren darüber nachgedacht. Ginge es nur um die kulinarischen Bedürfnisse, die man relativ gut abschätzen kann, Inflation incl., sind es die nicht vorhersehbaren Situationen, die ein Herunterfahren unmöglich machen. Ich sage nur Heizungstausch und was denen da oben noch so alles einfallen wird, oder ein Autokauf, Reparaturen am Haus, Renovierungen. Im Angesicht meines relativ fortgeschrittenen Alters gehe ich noch von mindestens 2 Neuwagen aus.

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