Wie kann man Geld aus einem Erbe der verstorbenen Mutter in der Türkei an die Tochter in Deutschland überweisen?

2 Antworten

Das wird bei Frau Yildiz aus der Türkei ebenso geregelt wie bei Herrn Phan tuk aus Vietnam und Frau Tanaka aus Japan (auch beide nicht in der EU).

1. DEr Transfer von Kapital wird in keiner Weise besteuert.

2. Sie überweist das Geld einfach von der Bank in der Türkei auf ihr deutsches Konto.

3. ERbschaftsteuer fällt nicht an, wenn die 150.000,- höchstens 3/8 der Gesamterbschaft waren, denn der FReibetrag für die Erbschaft von der Mutter sind 400.000,- Euro.

4. Ob es bei der Bank in Deutschland gebühren gibt, wage ich zu bezweifeln, weil der Empfang von GEld normaler Weise nichts kostet.

Im Moment ist etwas unklar, warum das Geld plötzlich vom Sparkonto in ein Schießfach gewandert ist. Aber es sollte kein Problem sein, das wieder auf das Sparkonto zu transferieren.

Das einzige was seltsam ist, dass Jemand Geld in der Größenordnung in bar angespart haben könnte.

Was einen Finanzbeamten interessieren könnte, wäre bei der Beurteilung des Falles nur noch, was die Frau Mutter von Beruf war. Raumpflegerin in Bodrum wäre da einfach weniger glaubwürdig, als Discobesitzerin in Antalya.

Ich könnte mir auch in dem Fall eher vorstellen, dass sich das Türkische Finanzamt wundert, wenn da plötzlich jemand 150.000,- Euro hat und die Einkommensteuererklärungen der Mutter aus den letzten 10 Jahren prüft.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
EnnoWarMal  04.10.2015, 08:30

Ist Murmeltiertag?

0

Siehe Deine zweite Frage.