Wie kann man Geld aus einem Erbe der verstorbenen Mutter in der Türkei an die Tochter in Deutschland überweisen?
Sehr geehrte Foren Mitglieder, Hätte da eine frage an die Steuerberater und Anwälte unter euch und natürlich an alle andere die sich mit dem Thema auskennen.
Folgender Sachverhalt:
Tochter lebt und Arbeitet in Deutschland. Sie ist Türkische Staatsbürgerin und will sich ein Haus in Deutschland kaufen. Nun ist bereits im Jahre 2011 die Mutter verstorben welche in der Türkei lebte und hat ihr Geld hinterlassen (ca 150.000 Euro). Der Deutsche Staat bzw das Finanzamt wurde darüber jedoch nicht Informiert. Dieses Geld bewahrte die Tochter bis Heute in einem gesicherten Schliessfach in einer Bank in der Türkei auf. Nun will sie es nach Deutschland überweisen lassen um sich damit ein Haus zu kaufen.
Ist das ohne weiteres Möglich?
Reicht die Sterbeurkunde als Nachweis, falls die Bank oder das Finanzamt nachfragen sollte?
Wie kann sie den Staat davon überzeugen das hier nicht's Illegales geschieht.
Welche Steuern muss sie hier entrichten und wie hoch würden diese ausfallen bei ca 150.000 Euro.
2 Antworten
Das wird bei Frau Yildiz aus der Türkei ebenso geregelt wie bei Herrn Phan tuk aus Vietnam und Frau Tanaka aus Japan (auch beide nicht in der EU).
1. DEr Transfer von Kapital wird in keiner Weise besteuert.
2. Sie überweist das Geld einfach von der Bank in der Türkei auf ihr deutsches Konto.
3. ERbschaftsteuer fällt nicht an, wenn die 150.000,- höchstens 3/8 der Gesamterbschaft waren, denn der FReibetrag für die Erbschaft von der Mutter sind 400.000,- Euro.
4. Ob es bei der Bank in Deutschland gebühren gibt, wage ich zu bezweifeln, weil der Empfang von GEld normaler Weise nichts kostet.
Im Moment ist etwas unklar, warum das Geld plötzlich vom Sparkonto in ein Schießfach gewandert ist. Aber es sollte kein Problem sein, das wieder auf das Sparkonto zu transferieren.
Das einzige was seltsam ist, dass Jemand Geld in der Größenordnung in bar angespart haben könnte.
Was einen Finanzbeamten interessieren könnte, wäre bei der Beurteilung des Falles nur noch, was die Frau Mutter von Beruf war. Raumpflegerin in Bodrum wäre da einfach weniger glaubwürdig, als Discobesitzerin in Antalya.
Ich könnte mir auch in dem Fall eher vorstellen, dass sich das Türkische Finanzamt wundert, wenn da plötzlich jemand 150.000,- Euro hat und die Einkommensteuererklärungen der Mutter aus den letzten 10 Jahren prüft.
Siehe Deine zweite Frage.