Immobilie u. geringens Barvermögen geerbt - Bestattungskosten Steuererklärung

2 Antworten

Beerdigungskosten sind als aussergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie den Wert des Erbes überschreiten.

Da hier mit einem Häuschen

oder ob wir quasi das Mietshaus beleihen hätten müssen

sogar eine Einnahmequelle ererbt wurde, sind die Kosten aus dem Erbe zu zahlen und steuerlich nicht abzugsfähig.

Ausserdem, bei 2.500,- pro Nase, würde wegen der zumutbaren Belastung vermutlich sowieso kaum etwas für den Abzug übrig bleiben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Dankeschön, habe ich mir schon gedacht...aber wenn jeder eben handeln würde wie er denkt....nicht auszumalen ;)

Naja unsere Nasen sind wegen Krankheit und Schwerbehinderung bei Arzneikosten schon jenseits von irgendwelchen Belastungsgrenzen und bei jedem wären es fast 1000,.€ lt. steuersparbuch....mal abgesehen davon, dass die Mieteinnahmen unsere Steuererstattung um den gleichen Betrag reduzieren wobei diese Einnahmen gerade die Selbstkosten des Hauses decken (die Hälfte bedient den darauf lastenden Kredit) und wir daraus auch den Unterhalt (freiwillig um den Streit etwas zu reduziern) unseres Vaters finanzieren, welches wir lediglich behalten um den letzten Willen unserer Mutter zu entsprechen...so ist das Leben eben, aber wo wären wir ohne den guten Rat unserer Mitmenschen :)

unterm Strich zahlen wir ... ;)

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@mipudi

@mipudi

Die Mieteinnahmen abzüglich der Kosten sind bis zum Erbzeitpunkt eurer Mutter zuzurtechnen, für die Ihr ja auch noch eine Steuererklärung machen müsst. .

Einnahmen gerade die Selbstkosten des Hauses decken (die Hälfte bedient den darauf lastenden Kredit)

Die Kosten sind ja von den Mieteinnahmen abzuziehen, wie auch ggf. die Abschreibungen.

und wir daraus auch den Unterhalt (freiwillig um den Streit etwas zu reduziern) unseres Vaters finanzieren,

Auch hier kann eine Einkommensteuerermäßigung möglich sein, dasZauberwort heißt § 33 a EStG, wenn die Renteneinnahmen Eures Vaters unter 8.978,- liegen.

Die andere Alternative wäre "Erbschaft ausschlagen" dann bekommt alles Euer Vater und kann sich eventuell aus der Miete unterhalten.

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Aber du schreibst hier von der Einkommensteuer, oder? Davon stand nichts in der Sachverhaltsbeschreibung.

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Richtigerweise sind die Bestattungskosten aus dem Nachlass der Erblasserin zu zahlen, der dies ja - mit Miethaus ausreichend werthaltig - auch hergibt.

Da man hier mangels Barvermögen, aber durchaus mit nachfolgenden Mieteinnahmen lediglich geringfügig in Vorkasse treten musste, ohne das Haus gleich kostenträchtig beleihen zu müssen, sehe ich hier keine außergewöhliche Belastung, die steuermindend anerkannt würde, zumal sie deutlich über der individuellen Zumutbarkeitsgrenze des jeweils Steuerpflichtigen liegen dürfte :-)

G imager761

Auch hier vielen Dank :)

der erste Satz scheint alles zu beantworten. Heisst soviel wie, das Haus hätte weiter belastet werden müssen....den Kreditzins hätten wir wohl geltend machen können.

Die Bestattungskosten sind zwar bezahlt, aber meinen Teil hat mein Mann bezahlt und mein Bruder seinen aus Erspartem. Mieten sind der Bank als Einnahmequelle leider zu unsicher und ich als Frührentnerin und mein Bruder als Geringverdiener lt. deren Aussage nicht Kreditwürdig...aber unsere Mutter sollte einen schönen Grabstein haben, sie hat unter unserem Vater zu sehr gelitten um hier auch noch seinem Wunsch nachzukommen eine namenlose Granit-Tischplatte auf ihr Grab zu legen....so sind se die Griechen :( grauselig...ich könnt schon wieder heulen...sorry und Danke. LG

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@mipudi

Ich denke, auch ein Frührentner kann im Innenverhältnis seinem Ehepartner ein Privatdarlehen zurückzahlen, ohne die Steuergemeinschaft belasten zu wollen.

Zumal wenn trotz knappem Budget die Mutter "einen schönen (teuren?) Grabstein" haben sollte :-)

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@mipudi

@mipudi

mein Bruder als Geringverdiener

Wo soll sich denn bei ihm ein Abzug als aussergewöhnliche Belastung auswirken, wenn er Geringverdiener ist. Da zahlt er doch keine Einkommensteuer.

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