was erfährt man über den automatisierten Datenabgleich....
Mir wurde im Schreiben einer Behörde folgendes mitgeteilt:
im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs nach §33 WoGG wurde festgestellt,dass ich Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen erzielt habe....wer und was genau wird über den automatisierten Datenabgleich bekanntgegeben??? Wer hat diesbezügl. Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen???? Würde mich über aussagekräftige Antworten freuen!
2 Antworten
Deine Bank hat deine Zinserträge an das Finanzamt gemeldet, entweder weil Abgeltungssteuer gebucht wurde, oder ein Freistellungsauftrag vorlag.
Das Finanzamt hat den Gesetzgeber auf seiner Seite, die Bank hat keine Chance - sie muss die Daten abgleichen lassen.
Ähnliches geschieht auch mit den Sozialversicherungsträgern und da werden Informationen auch getauscht.
So und jetzt heißt es für dich alle gewünschten Informationen abzuliefern, anders wäre nämlich schlecht - da wird denn weiter ermittelt und das könnte im Vorwurf der Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung enden
Tricksen hilft jetzt nicht mehr - die Einkünfte einfach offenlegen. Wenn bisher keine Zinsen für dieses Jahr gezahlt wurden ist auch bisher kein Einkommen dieser Art erzielt worden. Womöglich wurden aber die Zinseinkünfte für das vergangene Jahr erst in diesem Jahr wertgestellt - dann sind sie als Einkommen anzugeben.