Verpflegungsmehraufwand bei Messe am Wohnort
Hallo, ich bin selbständig und hatte einen Messestand bei einer Verbrauchermesse in meinem Wohnort. Diese ging 11 Tage lang, jeden Tag 12 Std. Kann ich da auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen? Danke.
2 Antworten
Natürlich. Es geht nicht darum, wie weit der Messestand von Dir zuhause entfernt ist, sondern darum, daß Du nicht zuhause bzw. am regulären Arbeitsort warst.
ja, kannst du. Die Abwesenheit von deinem üblichen Arbeitsplatz ist entscheidend - bzw. von zuhause.