Depotübertragung aus Gemeinschaftsdepot - Gläubigerwechsel?

3 Antworten

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Bei Depotüberträgen gibt es Überträge ohne Gläubigerwechsel (anderes Depot der gleichen Person), mit Gläubigerwechsel (Depot einer anderen Person ohne die folgenden drei Fälle), Schenkung (Depot einer anderen Person), Übertrag an Ehepartner oder Erbschaft. Depotüberträge zwischen Banken in Deutschland sind unentgeltlich.

Der Bank wird die Sterbeurkunde nebst Erbschein vorgelegt und damit das Depot auf die "Erbengemeinschaft" umgeschrieben. Damit ist klar, daß es sich um ein Nachlassdepot handelt und die Überträge an Personen lt. Erbschein zwar einen Gläubigerwechsel darstellen, da sie im Rahmen einer Nachlassauseinandersetzung erfolgen, jedoch steuerlich der Status von Altbestand (Anschaffungsdatum vor 01.01.2009) erhalten bleibt.

Nach erfolgter Übertragung solltest Du den Altbestandstatus bei der neuen Bank verifizieren.

karla912 
Fragesteller
 07.02.2013, 09:01

Vielen Dank für deine Antwort! Mein Problem ist, dass die Steuern schon abgeführt wurden. Ich hole noch mal etwas weiter aus. Bankberater A hatte das Depot X meines Vaters bei Bank C verwaltet. 2004 ist mein Vater verstorben und das Depot wurde zum Gemeinschaftsdepot, weiterhin bei Bank C. 2010 hat der Bankberater A die Bank gewechselt und unser Depot mitgenommen zu der neuen Bank K. Von dort aus hat er die Anteile aufgeteilt und meinen Anteil auf meine Bank O übertragen. Ich bin da kein Experte und bin davon ausgegangen, dass einfach die Aktien übertragen werden mit den Einstandsdaten (auf dem Depotübertrags-Antrag stand auch drauf, dass diese Daten automatisch übertragen werden). 2010 habe ich ein paar Aktien verkauft, mir ist dabei nicht aufgefallen, dass da Kapitalertragssteuer abgeführt wurde, da der Steuerberater die Steuererklärung gemacht hat und ich es auch nicht gesondert geprüft habe, da ich gar nicht auf die Idee kommen würde, dass da irgendwas mit den Einstandsdaten nicht stimmen könnte. Mir ist es erst im September aufgefallen als ich erstmalig meine Steuererklärung selbst gemacht habe und in 2011 das gleiche Problem wieder aufgetreten ist. Seit September versuche ich jetzt nachzuforschen wie es dazu kommen konnte und erstmalig bekam ich jetzt gestern von meiner Bank O den Hinweis, dass es sich bei der Übertragung um einen "entgeltlichen Übertrag" handelt, bei dem ein fiktiver Verkauf und Kauf angenommen wird. Ich hatte vorher noch nie von soetwas gehört. Beim Finanzamt hatte ich schon Einspruch eingelegt unter Vorlage der Kauf- und Verkaufsbelege, aber dieser wurde abgelehnt, da der Bescheid von 2010 schon rechtskräftig ist und ich lt. Finanzamt selbst die Einstandsdaten an die Bank übermitteln müsste. Ich frage mich wirklich wer hier der Schuldige ist. Sollte man nicht einem Bankberater vertrauen können, wenn er sich um den Depotübertrag kümmert. Wie bekomme ich jetzt das Geld zurück?

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Rat2010  07.02.2013, 09:29
@karla912

Der Bankberater bedient sich der Depotführung. Er ist nicht das Depot. Der Fehler war, dass nicht überprüft wurde, ob die Anteile nach Übertrag richtig eingebucht wurden. Das ist allerdings erst mal auch nicht Aufgabe des Beraters (er ist mehr zum Beraten da). Die das Depot führende Stelle hat einen Fehler gemacht. Offen ist erst mal, ob die abgebende, die annehmende oder beide. Inwieweit sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist auch offen. Man sollte jedenfalls den Sachverhalt klar darlegen, den Schaden beziffern und warten, wie sie reagieren.

Da du aber nun festgestellt hast, dass ein Fehler passiert ist, ist er dein Betreuer/der Berater der Ansprechpartner, der den Fehler für die Zukunft aus der Welt schaffen kann. Du kannst das natürlich auch aber er wird dafür bezahlt. Für die Vergangenheit geht vielleicht auch noch etwas.

Wie du vorgehen solltest hängt auch damit zusammen, in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist. Ab fünfstelligen Beträgen kannst du auch rechtliche Schritte androhen denn an sich ist es nicht dein Fehler und auch nicht dien Problem, dass die das Depot führenden Stellen gut arbeiten.

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gandalf94305  07.02.2013, 10:06
@karla912

Ich fasse mal zusammen:

  • 2004: Erbfall, Depot wird ein Depot der Erbengemeinschaft.

  • 2010: Depotübertrag auf neue Bank ohne Gläubigerwechsel (die Erbengemeinschaft). Hier hätte der Altbestand erhalten bleiben müssen.

  • 2010: Depotteilübertrag auf noch eine andere Bank. Hier hätte der Altbestand des auf Dich übertragenen Anteils erhalten bleiben müssen.

Das Problem ist, daß der sogenannte Berater beim Übertrag nicht die Besonderheit bei einer Erbschaft berücksichtigt hat. Es hätte der Steuerstatus nach Übertrag verifiziert werden müssen. Entweder gingen also beim Übertrag auf K oder auf O die Einstandsdaten verloren (wurden nicht übermittelt) bzw. der Status "Erbschaftsauseinandersetzung" wurde nicht übermittelt.

An den Daten für 2010 wirst Du nichts mehr ändern können. An den Daten für 2011 wird ggf. per Einkommensteuererklärung noch etwas zu ändern sein, wenn das Finanzamt die Belege akzeptiert.

  • Der Bankmensch (sorry, "Berater" würde ich den nicht nennen) hätte den Übertrag korrekt ausführen und den Altbestandsstatus verifizieren müssen.

  • Der Steuerberater hätte den Steuerstatus der übertragenen Positionen erkennen müssen und hätte nicht einfach die Abgeltungssteuer durchwinken dürfen.

  • Du hättest den Daten der Bank nicht blind vertrauen dürfen und vor allem die Steuerabrechnungen für die Aktienverkäufe prüfen müssen. Du bist der Anleger. Man vertraut keinem Bankberater. Und man vertraut auch keinem Steuerberater.

Nächste Schritte:

  • Kläre mit der Bank K den Steuerstatus des Depotübertrags. Der Altbestand muss erhalten geblieben sein. Das Depot muss als Nachlassdepot der Erbengemeinschaft geführt worden sein.

  • Fordere Bank K auf, die revidierten Steuerdaten korrekt an Bank O zu übermitteln. Bank O kann damit eine Bescheinigung ausstellen, die zumindest die Steuern aus 2011 rettet.

  • Feuere den Steuerberater.

  • Vergiß den Bankberater und weise ihn auf seine Inkompetenz beim falschen Depotübertrag hin.

  • Letztendlich schuld ist immer der Anleger selbst.

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karla912 
Fragesteller
 08.02.2013, 09:01
@gandalf94305

Danke für die ausführlichen Antworten. DAs bringt mich auf jeden Fall schon mal weiter, da ich anfangs mir gar nicht vorstellen konnte was da passiert ist.

Leider bekomme ich von Bank K gar keine Antworten und Bank O gibt nur halbe und irrelevante Antworten. Ich habe das Gefühl niemand will mit der Wahrheit rauskommen.

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Naja, die Gläubiger haben ja gewechselt - von drei Personen auf eine.

Ob das entgeltlich ist, muss man der Gebührenordnung der Banken entnehmen.

Du gibst den Hintergrund Deiner Frage nicht an. Ich vermute mal, es geht um den steuerlichen Erwerbszeitpunkt und um die Frage, ob bei einem Verkauf der Wertpapiere Abgeltungsteuer anfallen wird oder, ob es sich noch um einen davor geschützten Altbestand handelt. Ich bin mir sicher, dass die Bank bei dieser Konstellation nicht von einem Altbestand ausgehen wird und angesichts der unterschiedlichen Zusammensetzung der Depotinhaber auch nicht ausgehen darf. Es wird beim Verkauf der Zeitpunkt der Depotübertragung als Erwerbszeitpunkt angenommen. Man kann sich diese abgezogene Steuer aber durch die EK-Steuererklärung wieder zurück holen. Erforderlich ist dabei allerdings, dass der Nachweis gelingen kann, dass sich die jetzt veräußerten Wertpapiere schon zu Zeiten des Erblassers (und natürlich vor dem Jahr 2009) im Depot befanden. Das kann einen ganz erheblichen Nachweisaufwand bedingen: Man sollte sowohl die ursprünglichen Kaufbelege wie sämtliche Jahresdepotauszüge seit dem Erbfall zur Hand haben und vorlegen können.

gandalf94305  07.02.2013, 05:36

Der Spezialfall Erbschaft stellt zwar einen Gläubigerwechsel dar, ist jedoch erhaltend für Altbestand.

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karla912 
Fragesteller
 07.02.2013, 09:02

Vielen Dank für deine Antwort! Ich erläutere jetzt mal den HIntergrund. Mein Problem ist, dass die Steuern schon abgeführt wurden. Ich hole noch mal etwas weiter aus. Bankberater A hatte das Depot X meines Vaters bei Bank C verwaltet. 2004 ist mein Vater verstorben und das Depot wurde zum Gemeinschaftsdepot, weiterhin bei Bank C. 2010 hat der Bankberater A die Bank gewechselt und unser Depot mitgenommen zu der neuen Bank K. Von dort aus hat er die Anteile aufgeteilt und meinen Anteil auf meine Bank O übertragen. Ich bin da kein Experte und bin davon ausgegangen, dass einfach die Aktien übertragen werden mit den Einstandsdaten (auf dem Depotübertrags-Antrag stand auch drauf, dass diese Daten automatisch übertragen werden). 2010 habe ich ein paar Aktien verkauft, mir ist dabei nicht aufgefallen, dass da Kapitalertragssteuer abgeführt wurde, da der Steuerberater die Steuererklärung gemacht hat und ich es auch nicht gesondert geprüft habe, da ich gar nicht auf die Idee kommen würde, dass da irgendwas mit den Einstandsdaten nicht stimmen könnte. Mir ist es erst im September aufgefallen als ich erstmalig meine Steuererklärung selbst gemacht habe und in 2011 das gleiche Problem wieder aufgetreten ist. Seit September versuche ich jetzt nachzuforschen wie es dazu kommen konnte und erstmalig bekam ich jetzt gestern von meiner Bank O den Hinweis, dass es sich bei der Übertragung um einen "entgeltlichen Übertrag" handelt, bei dem ein fiktiver Verkauf und Kauf angenommen wird. Ich hatte vorher noch nie von soetwas gehört. Beim Finanzamt hatte ich schon Einspruch eingelegt unter Vorlage der Kauf- und Verkaufsbelege, aber dieser wurde abgelehnt, da der Bescheid von 2010 schon rechtskräftig ist und ich lt. Finanzamt selbst die Einstandsdaten an die Bank übermitteln müsste. Ich frage mich wirklich wer hier der Schuldige ist. Sollte man nicht einem Bankberater vertrauen können, wenn er sich um den Depotübertrag kümmert. Wie bekomme ich jetzt das Geld zurück?

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Privatier59  07.02.2013, 10:08
@karla912

Du hast den Bescheid bestandskräftig werden lassen. Ich fürchte, das Steuerjahr 2010 ist damit abgehakt.

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karla912 
Fragesteller
 07.02.2013, 09:03

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