Datenschutz bei Bonitätsprüfung und Steuererklärung

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Die Bank will von dir ja nicht nur jetzt die Erklärungen sondern später auch die Bescheide. Bei Selbständigen ist das fast immer so üblich und wenn es noch nicht besprochen wurde, kommt das noch. Wenn dann etwas anders ist (insbesondere in die falsche Richtung) und die Erläuterungen auf dem Bescheid keine Auskunft darüber geben warum, kann das auffallen und man fordert die Erklärung noch mal an. Banken schauen bei Selbständigen oft sehr genau hin.

Spielst du ein Spiel mit den Banken und kommen dir die drauf, kann das zu Trotzreaktionen führen. Sie könnten z. B das Darlehen wegen Täuschung kündigen, was noch das Mid-case-Szenario wäre. Worst-case wäre eine Betrugsanzeige und Fälligstellung sämtlicher Forderungen.

Du solltest also Bank und Finanzamt das selbe geben. Vermutlich unterschätzt du sowieso, dass Banken Selbständigen ungern Kredite geben. Speziell dann, wenn sie welche brauchen.

Eine Vernetzung zwischen Bank und Finanzamt ist mir dagegen unbekannt. Gehe davon aus, dass der Steuerberater bei der Sache ein extrem ungutes Gefühl hat und nach Argumenten sucht, dir das auszureden. Was du vorhast geht Richtung Betrug (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) und was du von ihm verlangst Richtung Beihilfe, auch wenn es dir scheinbar zumindest vertretbar vorzukommen scheint.

Hallo,

danke für Eure Antworten, wenn sie auch bisher recht heterogen sind ;)

Ja, das die Bank nachträglich die Steuerbescheide haben wollen, ist klar. Und das die dann nach unten abweichen, auch. Wobei ich alles andere als in finanzieller Not bin. Dafür brauche ich den Kredit nicht.

Auf der anderen Seite verdient die Bank ja an mir und die Rückzahlungen für den Kredit laufen regelmäßig ein wegen der Mieteinnahmen. Das kann als gesichert angesehen werden. D.h. die Bank bekommt, was sie will und würde sich mit einer Aufhebung des Kreditvertrages ja auch ins eigene Fleisch schneiden, da sie so nur die Kreditsumme und nicht das Doppelte durch die langfristigen Zinsen bekäme. Kennt jemand Beispiele, dass Banken, obwohl die Kreditrückzahlungen regelmäßig erfolgen, das Darlehen trotzdem kündigt? Nochmals danke Weissnixrichtig

Rat2010  29.03.2011, 15:00

Trotzreaktionen wie die beschriebene kommen in der Praxis durchaus vor.

Das Thema ist, dass du dir den § 263 StGB noch mal durchlesen solltest. Er ist sehr interessant. Du verschaffst dir durch die Entstellung von Tatsachen einen Vorteil, weil sich die (geschönte) Bonität auf den Zins auswirkt. Selbst wenn es beim Versuch bleibt, wäre schon das strafbar.

Es geht also weniger darum, ob du den Kredit bedienen kannst sondern darum, ob du erklären kannst, dass die Erklärung merklich und in die falsche Richtung vom Bescheid abweicht. Sie haben zu dir ja nicht gesagt "wenn kein Bescheid, dann halt irgendwas" sondern sich bereit erklärt (ein Entgegenkommen ihrerseits) statt der Bescheide auch die Erklärungen zu akzeptieren, die du dann manipulieren willst, was dem Steuerberater eine Menge Bauchgrimmen verursacht.

Entweder du spielst mit offenen Karten (du hoffst, dass der Steuerberater noch etwas anzusetzen findet) oder du fährst aus meiner Sicht etwas zu hohes Risiko.

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