Darf mein Arbeitgeber das Trinkgeld der Hotelgäste zu meinem Lohn rechnen und Mindestlohn sparen?

7 Antworten

Verklagen bla sülz, das sind die Arbeitnehmer die Deutschland kaputt machen. Null Qualifikation aber genau wissen was ihnen zusteht. Viel Glück bei dem Gang zu einem "anderen" AG.. ihr vergesst, dass ihr die Jobs nur habt weil ihr nichts anderes könnt ! Vergesst es anderswo in einer vergleichbaren Branche mehr zu bekommen. Eure behinderten Klagen sorgen nur dafür das der "böse" AG der euch einen Job gibt, Pleite geht und die paar Hansel die da gearbeitet haben arbeitslos sind. Dann zahlen nämlich die Leute mit Ausbildung und Studium euren rechten Lohn in Form von Arbeitslosengeld. In Deutschland und überall auf der Welt bekommt man das was einem zusteht. Das soll jetzt nicht diskrimierend sein, aber der AG(bis auf Ausnahmen) ist nicht dafür verantwortlich das ihr euch nichts leisten könnt sondern die immer teuer werdenen Güter ! Was bringt ein Mindestlohn wenn der AN am Ende mehr verdient als der AG ?? Nix, weil dann beide arbeitslos sind. So bescheuert.. Klar dann machen wir die ganzen Kleinstbetriebe einfach zu. Ist doch die beste Lösung. Ich hoffe die SPD hat auch schon Ausweicharbeitsplätze geschaffen wo die ganzen Joblosen und ehemaligen bösen AG arbeiten können.

Aber ich habe schon eine Idee wo ihr Marktschreier dann hingehen könnt. Zum Gerichtshof. KLAGEN !

Alternative: lernt einen richtigen Job, dann braucht ihr den freundlichen kleinen Arbeitgeber von nebenan und aus eurem kleinen Ort nicht verklagen sondern geht zu einer großen Firma wo ihr mehr Geld bekommt !

Ansonsten Fresse halten und mit dem zufrieden sein was überhaupt möglich ist in Deutschland.man man

Georgina77  09.02.2020, 21:06

Sonst geht es dir gut?

0

Warte ab, bis das Gesetz beschlossen ist, und entscheide dann, ob Du Dir einen neuen Arbeitsplatz suchen willst. Wenn Du gut bist sollte dies kein Problem sein. Am Jahresende erhälst Du ja eine Jahresübersicht und zusammen mit Deinen monatlichen Abrechnungen ist daraus ersichtlich, wie hoch Dein tatsächlischer Stundenlohn war. Nun kannst Du den Arbeitgeber auf Nachzahlung verklagen, sofern das Gesetz denn auch schon rechtskräftig ist. Er wird Dir nachzahlen müssen. Aber richte Dich auch darauf ein, dass Du eine Einkommenssteuerrklärung machen solltest in der Du Deine Trinkgelder mit als Einnahme deklarierst, ansonsten geht der schuß nach hinten los.

  1. Bei den Löhnen in der Gastronomie ist es tatsächlich gängige Praxis die Trinkgelder einzubeziehen. Eine Frechheit, aber eben Praxis.

  2. Auf welchen Mindestlohn will er anrechnen, mir ist weder aus einem Gesetz, noch aus einem Tarifvertrag ein Mindestlohn für die Gastronomie bekannt.

  3. Suche Dir ggf. einen Arbeitgeber, der besser zahlt.

Der Gesetzentwurf für den Mindestlohn ist noch nicht öffentlich und schon meint Dein Arbeitgeber, ein Schlupfloch für sich entdeckt zu haben. Das nenn ich mal einen gewieften und mit allen Wassern gewaschenen Geschäftsmann. Ob er wirklich durch dieses selbstentdeckte Schlupfloch schlüpfen kann oder mächtig Schiffbruch erleidet, kann Dir bisher niemand sagen. Meine Prognose ist aber, dass er damit auf die Nase fällt. Tragisch für Dich dabei dürfte sein, dass Du ihm das erst durch das Arbeitsgericht beibringen lassen mußt.

Trinkgeld ist Geld der Gäste für Dich, weil Du Deine Arbeit gut machst und das Hotelzimmer gut aufräumst. Der Arbeitgeber kann dieses Trinkgeld der Hotelgäste nicht auf Deinen Lohn anrechnen, das wäre eine Unverschämtheit. Der Mindestlohn soll ab 2015 kommen, ab da müßte er Dir 8,50 Euro die Stunde zahlen, was sicher angemessen ist.