Wie wird das Trinkgeld dem Arbeitnehmer richtig überwiesen?

1 Antwort

Der Arbeitgeber bucht das Trinkgeld zunächst als Betriebseinnahme (steuerfrei) und bei der Auszahlung mit dem Lohn als Betriebsausgabe. Trinkgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei und erscheint auf dem Lohnzettel als "Trinkgeld".