Servicekraft: besser als Midi-Job oder freiberiflich auf Gewerbeschein?

3 Antworten

Ich halte die Frage nach gewerblciher Tätigkeit als Servicekraft (hatten wir hier schon), fü+r einen klassischen Fall der Scheinselbständigkeit.

Ausserdem ist das gebotene entgelt für den Job viel zu gering.Allein der Aufwand an Kranken-, Renten- udn ggf. freiwiller Arbeitlosenversicherung wäre um in der gleichen Höhe zu bleiben ca. 320,- Euro (arbeitnehmer udn Arbeitgeberbeitrag).

also unbedingt Finger weg von der Konstruktion.

Ich glaube jetzt nicht, dass eine Freiberufliche Tätigkeit in diesem Falle anmeldbar ist, aber ein Gewerbeschein geht durchaus. Aber man sollte sich im klaren sein, dass hier eine offizielle Rechnungstellung korrekt ablaufen muss und natürlich auch die steuerrechtliche Seite abgewickelt werden muss und ebenfalls aufpassen, wegen dem Thema Scheinselbständigkeit, das ist durchaus noch nicht ganz geklärt.

Wenn du selbständig arbeitest, musst du auch deine Krankenversicherung und deine Altersversorgung selbst zahlen und bekommst bei Krankheit und Urlaub kein Geld. Ein Gewerbe auf diese Basis anmelden halte ich persönlich für falsch. Das Angebot halte ich für unseriös. Denn Kellner die auf Umsatzarbeiten, erhalten 10-12 % vom Brutto und dürfen das ganze Trinkgeld behalten. Und derAG beteiligt sich an der gestzlichen Sozialversicherung.