8,50€ Mindestlohn oder 1400€ brutto?
Hallo
mir wurde eine Vollzeitstelle ( 40 h Woche) angeboten mit 1400€ brutto. Entspricht das dem Mindestlohn?`
Wenn ich mir das ausrechne, ja eher nicht. Denn man arbeitet ja 1-2 Tage meist mehr im MOnat als 4 Wochen a 5 Tage. Wenn ich mir da den Stundenlohn ausrechne komme ich unter 8,50€. Gibt es da eine gesetzliche Untergrenze bei Gehalt?
4 Antworten
Die Stelle entspricht dem Mindestlohn bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 160 Std./Monat ergibt sich ein Brutto von 1360 €. Leider fehlt die Angabe in welcher Branche Sie tätig werden. Weiterhin ist anzumerken das vom Gesetzgeber Ausnahmen und Übergangsregelungen für die Wirtschaft im Mindestlohngesetz enthalten sind. Hier nochmal zum nachlesen. https://www.mindestlohn.de/hintergrund/faq/
Handel
Ich habe bisher nur Arbeitszeit mo bis fr 8 bis 17 uhr, brutto 1400€
Hallo,
kommt in etwa hin ! Ist deine o.g. Brutto Angabe korrekt ?
http://www.absolventa.de/karriereguide/arbeitsentgelt/stundenlohn
etwas nach unten scrollen und rechne mal selbst nach bei : " Hier geht's zum Stundenlohn Rechner "
K.
Das Problem bei Gehältern ist im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz, dass es für jeden Monat geprüft werden muss. Also es gilt nicht der Jahresschnitt, sondern für jeden Monat ist zu prüfen. Der Februar hat diesen Monat 20 Arbeitstage. Somit 160 Arbeitsstunden. Da wären es 8,75 Euro.
Aber es gibt mehrere Monate in 2015 in denen 22 Tage zu bezahlen sein werden. das sind dann 176 Stunden und nur noch 7,95 Euro pro Stunde.
Also, da muss sich Dein Arbeitgeber, oder ihr beide zusammen, noch etwas einfallen lassen, sonst gibt es Probleme, falls der Zoll mal zur Prüfung kommt.
22 Arbeitstage * 8 Stunden * 8,50 Euro = 1.496,- Euro pro Monat.
Alternativ würden zum Gehalt von 1.400,- Euro 164,5 Arbeitsstunden pro Monat vereinbart. dann paßt es auch.
Ich selbst wäre mit den 1400 € zufrieden als Gehalt. HAtte ich noch nie
Ich schon. Das war ne karge Zeit.....
Jeder fing mal klein an und fraka ist jetzt auch bestimmt dabei, die Leiter des Erfolges zu erklimmen.
Naja, für einen alleinlebenden in einer 45m² Wohnung ohne Unterhaltsverpflichtungen wäre es noch OK, je nach Qualifikation... Aber wenn Unterhaltsverpflichtung auch nur für eine Person besteht und/oder größere Wohnung benötigt wird, ist die Netto-Lohnhöhe nicht mehr weit vom ALG2 Regelbedarf entfernt, da lohnt sich die Arbeit nicht mehr :)
da lohnt sich die Arbeit nicht mehr :)
Die, die so denken, sind unsere Lieblinge!
Lieblinge vielleicht nicht, aber völlig nachvollziehbar.
Naja, ich kenne ein paar Leute, die in einer solchen Situation deswegen ihrer Arbeit nachgehen, weil sie sehr großen Wert auf ihr Selbstwertgefühl legen.
Deswegen ist die Fragestellerin eher mein Liebling als in diesem Zusammenhang eine Andeutung, dass man für vielleicht 200.- Euro weniger auch ganztägig die Füße hochlegen kann.
Diese Leute sollten ihre Zeit lieber darauf verwenden, sich was Ordentliches zu suchen, anstatt sich ihres Selbstwertgefühls einmal mehr ausbeuten zu lassen.
Sehr richtig. Aber es ist defintiv einfacher, sich einen neuen Job aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis zu suchen, als dass ein potentieller Arbeitgeber bei einem Bewerbungsgespräch das Gefühl hat, dass der Bewerber schon vorher hätte einen Job finden können.
Deine Frage ist so nicht zu beantworten, denn auch beim gesetzlichen Mindestlohn gibt es Ausnahmen. Ob Du die Voraussetzungen erfüllst, kannst Du hier feststellen:
http://www.unicum.de/karriere/erfolg-im-job/gehaltsfragen/mindestlohn-fuer-alle/
mh der Artikel nutzt mir nicht viel. Danke trotzdem .
Ob ich die Voraussetzung erfülle ist bei meiner FRage vorausgesetzt. Ich wollte nur wissen, ob es bei der MIndeslohnregelung auch eine Zahl für Gehaltsempfänger gibt. ?
In einem Angestelltenverhältnis werden pro Monat 22 Arbeitstage als Grundlage des Gehaltes berechnet. das bedeutet, dass Du in einem Monat mit tatsächlichen 22 Tagen einen Stundenlohn von 7,95 € bekämst.
Dementsprechend erhöht sich der Stundenlohn in Monaten, die keine 22 Arbeitstage haben. Somit gleicht sich der Stundenlohn unterm Strich wieder aus.
Da ich aber nichts über Dein Arbeitsverhältnis weiß, kann ich auch nicht sagen, ob das in Deinem Fall zutrifft.
okay dann werde ich das so dem AG sagen. Wenn der Zoll überprüft ist es ja sein Problem dann
Ich selbst wäre mit den 1400 € zufrieden als Gehalt. HAtte ich noch nie :-)