Darf man Regenwasser zum Wäschewaschen verwenden o. droht Anzeige vom Wasserversorger?

2 Antworten

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das wurde höchst richterlich entschieden,weil ein wasserversorger dies nicht akzeptieren wollte. am ende haben sie den kampf gegen den "kleine" mann verloren und mussten einen rückzieher machen.

Die Urteilsgründe: Der Kläger hat gem. § 7 Abs. 1 WAS einen Anspruch auf Beschränkung der Benutzungspflicht für den Verbrauchszweck Waschmaschine, weil dem Waschen der Wäsche mit Regenwasser (Dachablaufwasser) derzeit keine Gründe der Volksgesundheit, auf die sich der Beklagte (Zweckverband der Wasserversorgung Surgruppe) allein beruft, nicht entgegenstehen. Hierbei handelt es sich um einen Rechtsanspruch, ohne daß dem Beklagten ein Ermessensspielraum zustünde (vgl. BayVGH v. 10.08.1994 VGH n.F. 37,83/84).

http://www.rewalux.de/ratgeber/index.htm?urteil.htm

Niklaus  27.03.2011, 18:08

Es geht eigentlich um die Kosten für die Abwasserentsorgung.

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Du kannst das Wasser nutzen. Das Problem ist nur, dass du das Waschwasser als Abwasser in deine Abwasserleitung führst. Jetzt hast du mehr Altwasser als Frischwasser. Denn in der Regel wird nur soviel Altwasser berechnet, wie Frischwasser über den Zähler ins Haus kommt. D.h. du umgehts als die Kosten für das zusätzliche Altwasser. Da könnte die Behörde richtig sauer werden. Denn schließlich wird das Wasser ja wieder aufbereitet.