Nebenkostenabrechnung Wasserverbrauch

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In Deiner früheren Frage habe ich Dir bereits den nun erfragten Weg vorgezeichnet. Aber es gibt noch zu viele sachliche Unklarheiten.

Es stellt sich mir zunächst die Frage nach der Ermittlung des Gesamtverbrauches lt. Hauswasserzähler vom tt.mm.2010 bis 12.12.2011. Das scheinen 85 m³ für alle gewesen zu sein oder? Die Verbrauchsmengen der übrigen Wasserzähler sind Dir auch bekannt. Es bleiben also die rechnerische Differenz von x m³ für den Jahreszeitraum, das Toleranzproblem der individuellen Wasserzähler (geeichte oder nicht?) und die daraus folgende Schätzung Deines Verbrauches. Selbst ohne Toleranzproblem ist klar, dass Du nicht die komplette rechnerische Differenz von x m³ zu zahlen hast, da Du nur eine Teilperiode (z Tage von y Tagen der Abrechnungsperode) dort Wasserverbrauch hattest. War die Wohnung ab 01.04.2011 vermietet oder wie wurde dieser Zeitraum mit cbm-Wasser belastet? Die Zwischenablesung des Hauptwasserzählers hätte ohne Probleme durch den Vermieter erfolgen können; Du hättest allenfalls die Durchführung anmahnen können (aber nicht müssen?). Die nicht erfolgte Zwischenablesung geht in jedem Falle zulasten des Vermieters, weil eine Schätzung erfolgen muss, die ihn 15 % kostet. Somit muss der Jahresverbrauch auf die erste Teilperiode plausibel runtergerechnet werden, wenn man mal von beiderseitiger Streitlust absehen will.

Wie immer der Wasserverbrauch für Deine Wohnung und Wohnzeit ermittelt wurde, er ist um 15 % wegen Schätzung zu kürzen.

Der Vermieter muss nun Deinen Vorschlag annehmen, selber einen vernünftigen Vorschlag machen oder den Verbrauch beweisen (was er nicht kann) oder den gesamten Zeitraum nach gesamter Hauswohnfläche (kennst Du die?) dann für Deine Wohnungsfläche zeitanteilig abrechnen. Die übrigen Mietverhältnisse muss er dort nicht neu abrechnen.

Wenn Du nun von Deiner Vorjahreswassermenge zu aktuellen Preisen bewertet ausgehen würdest und ihm die darauf basierende Differenz zu Deinen Wasserabschlägen zahlen würdest, dann muss der Vermieter aus seiner Ecke kommen und sich überlegen, ob er Deinen Vorschlag akzeptiert oder gerichtlich streiten will. Kürzt er allerdings wegen des strittigen Betrages Deine Kautionsrückforderung mußt Du gerichtlich streiten.

Hast Du eine Rechtschutzversicherung (ein Neuabschluss würde Dir in diesem Fall nicht mehr helfen), die auch Mietverhältnisse abdeckt?

Bluemchen82 
Fragesteller
 02.07.2012, 14:28

Vielen Dank nocheinmal für die Ausführungen. Eine Rechtschutzversicherung ist nicht vorhanden, sonst wäre ich schon beim Anwalt gewesen.

Der Verbrauch 85m3 betrifft den ZEitraum 01.01.2011-31.03.2011 und wurde angeblich von dem Vermieter und dessen Ehefrau abgelesen. Die Werte der anderen Parteien lauten: 37,62m3 + 6,55m3. Der Gesamtverbrauch des gesamten Jahres betrug 257m3. Also hat der Vermieter nach seiner Aussage die Werte abgelesen zum 31.03.2011 (85m3), was ich aber nicht kontrollieren kann.

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Sag mal, ist es möglich, dass wir uns hier um lumpige € 22,-- streiten? Ich habe mir das soeben mal ausgerechnet, wieviel 14,1 m³ Frischwasser (10,2 - 5,5 x 3 Monate) hier in meiner Heimatstadt kosten und komme auf diesen Betrag. Auf welchen Betrag kommst Du? Fändest Du die ganze Aufregung dann nicht etwas überzogen? Ein Kinobesuch mit anschließendem Abendessen kommt auf das 2 bis 3.fache, pro Person!

Bluemchen82 
Fragesteller
 02.07.2012, 15:07

Nein, die Differenz liegt bei ca. 74,88 EUR. Frisch und Abwasser.

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Zunächst mal stelle ich fest, dass Du eben diese Frage schon mal gestellt hast. Abgesehen davon, dass es ohnehin gegen die Statuten verstößt, Fragen mehrfach zur Beantwortung zu stellen vermag ich auch den Nutzwert einer solchen Aktion nicht zu erkennen.

Zu Deiner Frage: Was steht denn im Mietvertrag als vereinbarter Abrechnungsmodus? Wenn da nichts steht: Seit wann wurde die von Dir beschriebene Abrechnung so praktiziert? Grund der Frage ist natürlich die Suche nach einer vertraglichen Basis für die Methode der Abrechnung. Ohne Zwischenzähler wird Frischwasserverbrauch meist nach Wohnfläche abgerechnet, aber ohne nochmaligen Abzug von 15%.

Wenn die hier beschriebene Methode vertraglich vereinbart wurde, dann muß nach Verbrauch abgerechnet werden. Allerdings bezweifle ich, dass dann ein Recht auf taggenaue Abrechnung besteht. Wie sollte das denn auch möglich sein, denn der Hauptzähler wird vom Wasserlieferanten doch auch nicht taggenau abgelesen, sondern einmal pro Jahr. Dann muß gleichzeitig der Zwischenzähler abgelesen werden und das bei einem unterjährigen Mieterwechsel zeitanteilig aufgeteilt werden.

Was Du uns hier nicht erklärst ist, wer die Fa.Ditschun ist: Ist das das Wasserwerk? Ist das eine speziell beauftragte Ablesefirma? Bieten die überhaupt Zwischenablesungen an? Hast Du schon von Deinem Vermieter verlangt, Einsicht in sämtliche Abrechnungsunterlagen begehrt und versucht, die Sache da zu klären? Was genau steht dazu im Übergabeprotokoll?

Und im übrigen: Wieviel Wasserzapfstellen gibt es denn überhaupt im Haus? Nur solche in den Wohnungen oder auch im Garten oder im Keller? Wenn letzteres: Wie wird deren Verbrauch erfaßt?

Bluemchen82 
Fragesteller
 02.07.2012, 13:25

Entschuldigung ich wollte nicht gegen die Regeln verstoßen. Mir ging es jetzt nocheinmal genau um die Vorgehensweise bezgl. des Wasserverbrauches.

Seit 11.2009 haben wir nach dieser MEthode abgerechnet und dies in einem Änderungsmietvertrag vermerkt. Bisher war das für mich auch okay, da die Stadt den Gesamtverbrauch abgelesen hat. Problem für mich ist, dassd er Vermieter mir bei Übergabe sagte, dass Fa. Ditschun (Ersteller der Heizkostenabrechnung) den Gesamtwasserverbrauch abliest, was aber nicht der Fall war. Jetzt wir der Vermieter mir vor,d ass es meine Schuld war, den Zählerstand nciht abgelesen zu haben.

Alle Abrechnugnsunterlagen liegen mir vor. Allerdings gibt es kein Schriftstück, oder Foto, auf der Gesamtwasserverbrauch zum 31.03.11 dokumentiert ist.

Bis auf meine Wohnung ist jede einzelne mit Kaltwasserzählern ausgestattet. Auch die Waschmaschinen haben einzelne Zähler und die Außenzapfstelle ist auch mit einer seperaten Uhr versehen.

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