wie lange muss ich pause machen arbeitszeit von 8 bis 18 uhr
wie lange muss ich pause machen ,wenn ich von 8 bis 18 uhr arbeite.Zurzeit habe ich nur pause auf Abruf ,also keine geregelte Pause.Wenn man am essen ist und es kommt ein Kunde herein,dann muss ich weiterarbeiten.dazu kommt noch ,das mein Feierabend so gut wie jeden Tag um 18 uhr endet.Nicht zu selten kommt auch vor,dass man nicht mal zum essen kommt.Überstunden werden nicht ausbezahlt und auch keine freizeit vergütet.Das ist doch nicht Rechtens.
5 Antworten
Das ist -so wie du es schilderst- absolut illegal. Gibt es einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft? Ansonsten solltest du dir
- überlegen, ob du nicht einen Job bei einem anständigen Arbeitgeber findest, und
- dringend einen Arbeitsrechtsexperten dazu holen.
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können jedoch ggf. im Rahmen des § 7 ArbZG abweichende Regelungen getroffen werden. Um das zu beurteilen müsste man jedoch Einsicht in AV, BV und ggf. TV nehmen. Das sollte ggf. ein Fachanwalt übernehmen.
Das ist doch nicht Rechtens.
Definitiv nicht .... die regelmäßige tägliche ! Arbeitszeit darf nach deutschem Arbeitsrecht nicht überschritten werden.
Ebenso sind Pausen arbeitsrechtlich geregelt :
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/gesetzliche-regelung-arbeitspausen/12/
Grundvorgaben nach dem Arbeitszeitgesetz
In § 4 ArbZG finden sich Vorgaben, nach wievielen Stunden Arbeit eine Pause einzulegen ist (Ruhepausen). Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden muss eine Arbeitspause von mindestens 30 Minuten genommen werden.
Die Pausenvorgaben des ArbZG sind gesetzliche Mindestvorgaben. Dem Arbeitgeber bleibt es unbenommen, andere Pausenregelungen – also auch längere Pausen – vorzuschreiben.
Diese Woche war es ganz katastrophal das arbeiten! Der Terminkalender bis oben hin voll von Morgens ,Mittags bis ABENDS um 18 Uhr.Ich weiss ,dass es jetzt im friseursalon voll ist nach dem lockdown ;Aber das ist kein Grund die Mitarbeiter so auszunutzen bis aufs Fleisch.Man hat bei uns nur eben 10 Minuten zeit was schnell zu essen ,das wars.Die kommenden Wochen werden nicht anders werden,was ich schon seit 15 Jahren kenne.So geht das nicht mehr weiter,es werden keine ÜBERSTUNDEN bezahlt ,weder noch freizeitvergütung.
daanke