Darf der Vermieter die Kosten für eine defekte Heizung auf die Nebenkosten aufschlagen?
Hallo..im Januar war meine Heizung defekt. Ich habe den Vermieter Bescheid gegeben..es kam der Installateur und sie wurde repariert und auf der Rechnung steht auch gewartet. Soweit so gut. Heute bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung und mein Vermieter hat mir die ganze Rechnung in Höhe von 325 Euro vom Januar auf die Nebenkosten zusätzlich berechnet. Darf er das? Es war ja nicht mein verschulden dass die Heizung kaputt ging. Vielleicht weiß jemand was handfeste. Ich bedanke mich für eure Hilfe und Infos
2 Antworten
Die Reparaturkosten muss der Vermieter tragen. Auf welcher Rechtsgrundlage verlangt der Vermieter die Reparaturkosten?
Die Wartungskosten sind üblicherweise umlagefähig. Aber mich wundert, dass der Kostenanfall im Januar 2020 bereits in der Betriebskostenabrechnung erscheint. Für welchen Abrechnungszeitraum wurde die Betriebskostenabrechnung erstellt?
Wartung ja, Reparatur nein.