Habe ich das Recht auf Einsicht in Rechnungen für Wasser, Strom etc (als Mieter)?

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Hast Du und der Vermieter die Pflicht Dir dies zu gewähren.

§ 4 MHG; § 259 BGB; § 420 ZPO (Einsichtnahme in Originalunterlagen) Die Betriebskostenabrechnung muss der Vermieter durch Einsichtsgewährung in Originalrechnungsunterlagen belegen können. Er kann an deren Stelle weder auf eingescannte Daten noch auf Unterlagen bei dem Rechnungsaussteller verweisen. (AG Hamburg, Urteil vom 12.4.2002 – 44 C 509/01) -- > WM 09/2002 S. 499


Der Anspruch auf Betriebskostennachzahlung ist nicht fällig, solange der Vermieter nicht die verlangte vollständige Einsicht in die Originalbelege der Abrechnung gewährt hat. (AG Siegburg, Urteil vom 17.05.1991 - 9 C 549/90-) --> WM 91,598

Quelle und mehr zum Thema

http://www.mieter-themen.de/article1737.html

Auf Verlangen muss der Vermieter die entsprechenden Rechnungen vorweisen, die Grundlage für die Nebenkostenabrechnung sind. Ebenso muss der Schlüssel der Umlage eindeutig durch den Mietvertrag geregelt sein.

Du hast ein Recht auf einsicht in die Rechnungen. Der Vermieter könnte ja sonst dir blind eine Abrechnung erstellen die nicht den Tatsachen entspricht. Du kannst ja auch als Mieter einige Kosten bei der Steuererklärung absetzen. Das sind Haushaltsnahe Dienstleistungen die der Vermieter zu machen hat. Ich würde da nicht einfach so blind den Vermieter vertrauen.