darf das pflegeheim meinen selbstbehalt einbehaiten?

1 Antwort

Es gibt keinen Selbstbehalt gegenüber dem Pflegeheim, oder gegenüber anderen Gläubigern, denen man Geld schuldet (z.B. Vermieter, Räumungsunternehmer, Energieversorger).

 Es gibt nur eine Schonvermögensgrenze gegenüber dem Sozialhilfeträger. Diese beträgt seit 4/2017    5.000,-€.

Man weiß ja nun nicht, was bei Ihnen finanziell vorlag. Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, rechtzeitig einen Sozialhilfeantrag zu stellen. Hoffentlich wurde das nicht versäumt.