geschenkte Immobilie durch Eltern, jetzt Pflegeheim. Haus verkaufen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bekannte haben mich darauf hingewiesen, dass gar ein Verkauf des Hauses gefordert werden könnte, wenn es um Zuzahlungen geht für die Heimkosten.

Das übersieht § 93 SGB XII: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__93.html

Ich habe über 50.000 Euro in das Haus vor 5 Jahren gesteckt.

Vor Ablauf der 10-Jahresfrist und endgültigem Eigentumsübergang war das mindestens blauäugig :-O

Können mich die Sozialkassen zum Verkauf zwingen, wenn ich von meinem Verdienst nicht zahlen kann?

Ja :-O

Denn gds. sind die Pflegebedürftigen verpflichtet, all ihr Vermögen zur Pflege aufzuwenden, ohne es in realistischer Erwartung dieses erheblichen Finazierungsbedarfes leichtfertig zu verschenken :-(

Demnach können sie aus Rechtsgrund § 528 (1) BGB ("Verarmung") innerhalb der 10-Jahresfrist die Schenkung zurückfordern.

Dieser Anspruch ginge n. § 93 SGB XII auf das Sozailamt über, wenn es Grundsicherung zur Pflege gewähren müsste.

Dein Problem kannst du also nur lösen, wenn du die Differenz der Pflegekosten zuschiesst, wozu du vorrangig einer staatlichen Unterstützung aus Elternunterhaltsplficht heraus auch heranzuziehen wärst. Hierbei wäre der Wohnwert (fiktive Mieteinnahmen) deinem Arbeitseinkommen als Einkunftsart hinzuzurechnen.

G imager761