Selbstbehalt / Selbstbeteiligung Privathaftpflicht?

Hallo, ich bin im Moment etwas verwirrt aufgrund einer Klausel in meinem Privathaftpflichtversicherungs-Vertrag. Ich habe einen Schadensfall gemeldet und nun eine E-Mail erhalten, die noch mehr Infos, wie Belege, Angabe zur Personen etc. fordert. Am Ende steht:

"Weiterhin weisen wir darauf hin, dass entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen in Ihren Versicherungsbedingungen bzw. in Ihrer Police nach einem regulierten Schadenfall ab der nächsten Hauptfälligkeit für fünf Jahre ein Selbstbehalt von 300,00 EUR je Schaden gilt. Bitte informieren Sie uns, ob die weitere Prüfung und Regulierung durch uns gewünscht wird."

Soweit ich mich erinnere habe ich eigentlich einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung gewählt. Daher habe ich in meinem Vertrag nachgeschaut, dort steht:

"Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist nicht vereinbart. Nach einem Schadenfall gilt ab der nächsten Hauptfälligkeit ein Selbstbehalt von 300,00 EUR für den Gesamtvertrag als vereinbart. Hinweis: Ein Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG entsteht aus dieser Änderung nicht. "

Woher kommt der Zusatz mit den fünf Jahren? bedeutet "Gesamtvertrag", dass ab dem nächsten Schadensfall immer ein Selbstbehalt von 300,- pro Fall fällig wird oder bezieht sich, dass nur auf den nächsten Schadensfall und die Info in der E-Mail stimmt nicht mit dem Vertrag überein?

Haftpflichtversicherung, Recht, selbstbehalt, Versicherung, Selbstbeteiligung
Muss ich in X Jahren für meinen Vater, den ich nicht kenne, aufkommen?

Hallöchen,

habe ein kompliziertes Anliegen:

Mein leiblicher Vater, den ich nicht kenne, zahlt seit meinem 18. (bin 22) laufenden Unterhalt. Zusätzlich zahlt er noch einen damaligen von meiner Mutter in Anspruch genommenen Unterhaltsvorschuss und - so wie ich das verstanden habe - eine Sozialleistung ab. Für den Zeitraum "1. - 18. Lebensjahr" muss er mir ab meinem 23. Unterhaltsrückstände (abzgl. Vorschuss) zurück zahlen.

Jetzt habe ich erfahren, dass ich in Zukunfz zur Zahlung herangezogen werden könnte, wenn er eine niedrige Rente bekommt bzw. Sozialhilfe zur Rente bezieht.  Heute sagte mir 'ne Frau vom Sozialamt, dass ich nur zur Zahlung herangezogen werde, wenn er auf kurzer Zeit erwerbsunfähig sei - der Selbstbehalt wäre momentan bei 1400 Euro (die hab ich natürlich noch nicht erreicht, weil ich Azubine bin).

Jetzt meine Fragen: (1) Was stimmt denn nun? (2) Für was müsste ich aufkommen? (3) Was wären das für Kosten? (3) Wenn ich auf die Zahlung der Rückstände (sind mehr als 18TSD€) verzichte, komme ich dann trotzdem für ihn auf? 

Mache mir totale Sorgen um meine Zukunft! :-( Möchte mir gerne in paar Jahren ein Eigentum zulegen und Kinder haben. Habe Angst, dass ich wg ihm am Existenzminimum Leben werde. :-( Möchte ja meine Kinder gut versorgen können und ihnen oder mir auch mal was gönnen...:-((

LG

selbstbehalt, unterhalt, unterhaltsrecht, Eltern-Unterhalt

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