Hallo, ich bin im Moment etwas verwirrt aufgrund einer Klausel in meinem Privathaftpflichtversicherungs-Vertrag. Ich habe einen Schadensfall gemeldet und nun eine E-Mail erhalten, die noch mehr Infos, wie Belege, Angabe zur Personen etc. fordert. Am Ende steht:
"Weiterhin weisen wir darauf hin, dass entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen in Ihren Versicherungsbedingungen bzw. in Ihrer Police nach einem regulierten Schadenfall ab der nächsten Hauptfälligkeit für fünf Jahre ein Selbstbehalt von 300,00 EUR je Schaden gilt. Bitte informieren Sie uns, ob die weitere Prüfung und Regulierung durch uns gewünscht wird."
Soweit ich mich erinnere habe ich eigentlich einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung gewählt. Daher habe ich in meinem Vertrag nachgeschaut, dort steht:
"Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist nicht vereinbart. Nach einem Schadenfall gilt ab der nächsten Hauptfälligkeit ein Selbstbehalt von 300,00 EUR für den Gesamtvertrag als vereinbart. Hinweis: Ein Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG entsteht aus dieser Änderung nicht. "
Woher kommt der Zusatz mit den fünf Jahren? bedeutet "Gesamtvertrag", dass ab dem nächsten Schadensfall immer ein Selbstbehalt von 300,- pro Fall fällig wird oder bezieht sich, dass nur auf den nächsten Schadensfall und die Info in der E-Mail stimmt nicht mit dem Vertrag überein?