Wie wird eine Verrechnung gebucht?

2 Antworten

Saldierungsverbot

Das Saldierungsverbot (Verrechnungsverbot) besagt, dass in der Bilanz Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden dürfen. In der Gewinn- und Verlustrechnung dürfen Aufwendungen nicht Erträgen verrechnet werden. Somit unterstützt das Saldierungsverbot auch die Forderung nach Klarheit.

zum nachlesen:

http://www.rechnungswesen-verstehen.de/bilanz/saldierungsverbot.php

Eigentlich sind das drei Buchungen:

Rechnung über 200€: LL--Bewirtung

Gutschrift über 20€: z.B. auch LL--Bewirtung (negativ)

Zahlung über 180€: Bank--LL