Wissentlich falsche Angaben bei der Erbausschlagung am Nachlassgericht?

3 Antworten

"Betrug aus Gier und die Verunklimpfung und das Ansehen eines verstorben Menschen" sind Straftaten, die man anzeigen darf, aber eben auch beweisen muss.

Nehmen wir statt dessen einmal an, der Verstorbene hätte bereits lebzeitig eine Patientenverfügung zugunsten seiner Mutter erteilt, in einem wachen Moment Handlungsvollmacht erklärt oder seinen Bruder gebeten, die Wohnung zu räumen und den Mietdauerauftrag zu löschen weil er nicht für ewas mitbezahlen wollte, was nur du nutzt. Dann sind sämtliche Vorwürfe plausibel entkräftet.

Nehmen wir dann noch an, er hat dich testamentarisch nicht zu seiner Erbin eingesetzt, dann sind seine Mutter und ggf. Bruder alleinige gesetzliche Erben mit ausschliesslichen Rechten am Nachlass ohne dass es einer Vollmacht oder eines Erbscheins bedarf, § 1922 BGB.

Dann darf, ja muss man "den Herrschafften" als Erben und Rechtsnachfolger Wohnungsschlüssel, Mietvertragsänderungen, Girokontoauszahlungen und Verwertzng seiner Vermlgensgegenstände erlauben ob dir das passt oder nicht.

Was ist denn genau passiert? Bist Du testamentarisch bedacht worden und siehst Dich nun um das Erbteil betrogen?

Dass eine Bank Auszahlungen tätigt, wenn keine Legitimation vorliegt, halte ich für unwahrscheinlich. Allenfalls werden Bestattungskosten beglichen.

"Danach ging es richtig zur Sache" klingt ja nach sehr wertvollen Gegenständen in der Wohnung. Die hat auch nicht jeder.

Als Lebensgefährtin (ohne im Testament zu stehen) hast Du jedenfalls null Rechte. Das war vermutlich der Fehler und provoziert nun den Ärger Deinerseits.

FlotteBiene 
Fragesteller
 11.10.2020, 18:24

Also die Bank hat wohl nichts dagegen das die Kontokart fleißig benutzt wurden, ohne Vollmacht. Wie gesagt, er lag 4 Wochen im Koma. In dieser Zeit wurde sogar der Dauerauftrag für die Miete storniert. Aber die Bank hat kein Interesse daran aufzuklären wer die Kontokarten genutzt hat. Es gab keinen Kontobevollmächtigten.

Und außerdem möchte ich mal klarstellen dass es hierbei nicht um meine Rechte oder Ansprüche geht.

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Andri123  11.10.2020, 18:28
@FlotteBiene

Vielen Dank für die freundliche Antwort auf meine Rückfrage und alles Gute.

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Muss man da nicht die Angaben durch eidesstattliche Versicherung bestätigen? Schon hätte man die erste Straftat. Zudem gehören diese Gegenstände aufgrund der Erbausschlagung ja dann jemand anderem. Die da verwirklichten Straftatbestände sind Unterschlagung oder Diebstahl.

Allerdings wird die Verwirklichung dieser Straftatbestände nur schwer nachweisbar sein. Oder liegen Dir konkrete Informationen zu allen dort verschwundenen Gegenständen vor?

FlotteBiene 
Fragesteller
 11.10.2020, 17:22

Ich habe für alles konkrete Belege. Ich weiß nun nicht wie man die Sache am besten angeht. Es geht hierbei nicht um Geld, sondern um den Betrug aus Gier und die Verunklimpfung und das Ansehen eines verstorben Menschen.

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