Braucht man einen Notar um ein Grundstück zu kaufen?

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Ihr geht zum Verkäufer und einigt Euch über den Kaufpreis.

Dem Käufer steht nach allgemeinem Gebraucht zu den Notar zu bestimmen. Ein Notar ist zwingend erforderlich, weil ein Grundstückskaufvertrag der Beurkundung bedarf.

Der Notar erstellt nach Euren Angaben den Vertra udn sorgt dafür das alle gesetzlichen Bestimmungen enthalten sind.

Zu Eurer Sicherheit solltet ihr den Notar auffordern das Grundbuch einzusehen und einen Grundbuchauszug anzufordern. Damit ist klar ob irgendwelche Lasten uf dem Grundstück liegen, die eventuell übernommen werden müssen (Grunddienstbarkeiten usw.). Ist das Grundstück mit einer Grundschuld, oder Hypothek belastet, sollte die Zahlung nur über den Notar erfolgen mit dem Auftrag zuerst diese Belastungen zu zahlen, bevor der Restkaufpreis an den Verkäufer geht.

Der Notar sorgt dann auch für die Grundbucheintragung. Er sagt Euch auch was ihr an das Finanzamt an Grunderwerbsteuer zu zahlen hat udn wird auch sorge tragen, das die Zahlung an den Verkäufer erst erfolgt wenn alles vorhanden ist, was für die Grundbucheintragung notwendig ist.

Der Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. In den Vollzug ist daher der Notar zwangsläufig mitbeteiligt, so dass er gleich die weiteren Prüfungen vornehmen sollte, wie z. B. eine Grundbucheinsicht, wie das wfwbinder auch zutreffend festgestellt hat.