Betrifft eine Mietminderung auch die Nebenkosten?

3 Antworten

Wenn wir Dir glauben dürfen, dann ist Dein Mieter doch erwiesenermaßen bescheuert. Weiß der überhaupt wovon er spricht? Und ja: Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, gibt es auch keine Nebenkosten.

althaus 
Fragesteller
 11.07.2013, 13:59

Er hat sich angeblich schlau gemacht: --> im Internet.

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Ja und zwar die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten, nicht nur die zunächst erfolgten Abschlagszahlungen. Es muss also eine Nachverrechnung der Mietminderung erfolgen lt. BGH VIII ZR 223/10 vom 10.05.2011. Die Berechnungsbasis für die Minderung ist stets die Bruttomiete. Die Betriebskostenvorauszahlungen sind bei vorliegender Mietminderung in ungekürzter Höhe in die Betriebskostenabrechnung einzustellen.

Details unter: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13749

althaus 
Fragesteller
 12.07.2013, 12:32

Brutto? Mit oder ohne Tiefgarage? Tiefgarage kostet 50 Euro extra. Muss ich das auch berücksichtigen?

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LittleArrow  12.07.2013, 12:47
@althaus

Wenn es über die Tiefgarage keinen eigenen Mietvertrag gibt, dann zählen die € 50 auch zum Brutto.

Bitte stets dran denken, die Mietminderung soll eine Vertragsstrafe sein und den Vermieter "ermuntern", den Mietmangel abzustellen. Wenn er nicht dauerhaft abzustellen ist, dann muss eine Vereinbarung über die neue, künftige Miethöhe her.

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Gehen wir mal davon aus, dass im Mietvertrag zwischen Kaltmiete und Nebenkosten unterschieden wird. Dann kann der Mieter natürlich nur die Kaltmiete mindern.

Betrifft der Mangel den der Mieter beanstandet die Nebenkosten z.B. nicht funktionierende Heizung, kein fließend Wasser/Warmwasser, kein Strom, keine Müllabfuhr... warum sollte er dann nicht auch die Nebenkostenvorauszahlung mindern können?