Darf Kundendienstrechnung (Heizung) zu 100% auf den Mieter (1Partei) abgewälzt werden'?

1 Antwort

Ist hier tatsächlich eine Wartung gemeint? Oder geht es eher um eine Reparatur?

Das muss man unterscheiden, denn die beiden Fälle werden unterschiedlich behandelt. Wenn ein Defekt der Heizung vorlag (und das vermute ich jetzt einfach mal, weil ich sonst gar keinen Anlass sehe, die Rechnung nur auf eine Mietpartei abzuwälzen), dann muss der Vermieter die Kosten tragen.

Handelt es sich aber um eine turnusmäßige (z.B. jährliche) Überprüfung, Säuberung usw. der Heizungsanlage - also um eine tatsächliche Wartung der Anlage um deren ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, dann sind die Kosten umzulegen. In dem Fall sind das aber umlagefähige Betriebskosten der Heizungsanlage und werden mit der Nebenkostenabrechnung auf ALLE Mietparteien umgelegt.

siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html

Sollte nur eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vermietet sein, muss man trotzdem nicht die kompletten Kosten tragen. Für den Leerstand anderer Wohnungen ist der Vermieter verantwortlich, nicht der Mieter.