Kann es sein, daß Mieter in oberen Stockwerken mehr für Treppenhausreinigung zahlen müssen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das ist meiner ansicht nach völliger unsinn. jeder muss den gleichen anteil zahlen.

Eine Ergänzung dazu: Soweit ich weiß, müssen Mieter im Erdgeschoß auch anteilig für einen evtl. vorhandenen Lift mitbezahlen, auch wenn sie den naturgemäß nicht nutzen. Auch hier mußjeder den gleichen Anteil zahlen.

0
@Matrix

das ist meiner ansicht nach völliger unsinn. jeder muss den gleichen anteil zahlen.

Wo bitte steht das?

Wenn die Reinigung nach Wohnfläche umgelegt wird und die Wohnungen in den oberen Etagen größer sind als die im EG ist das rechtens.

Siehe BGB § 556a Abs. 1


@jostero: Das gilt auch für die Aufzugskosten.

0

Gleicher Anteil = Unsinn!! Gut, dass hier Mietvertrag vor Gleichmacherei gilt!

Ein gleicher Anteil pro Qm oder pro Nase oder pro Wohnung oder pro was meinst Du eigentlich? Aber briefmarke findet diese Unklarheit Deiner Antwort schon mal hilfreich, weil sie sich daraus frei bedienen kann.

Von mir aus gibt es diesmal 2 x Daumen runter!

0