Betreuung bei Demenz evtl. Heimunterbringung?

2 Antworten

Als dieselbe Frage für meinen Vater anstand haben meine Mutter und ich einen Termin beim Amtsgericht vereinbart. Das ging innerhalb von 2 Tagen, da für meinen Vater eine Operation anstand und das Krankenhaus ohne Zustimmung des Betreuers bzw. eines Gerichts nicht operiert hätte (es bestand kein akuter Notfall).

Seinerzeit ging es um ein Vermögen im 5-stelligen Bereich und die jährliche Gebühr betrug ca. 200 Euro. Die Betreuung haben meine Mutter und ich aufgeteilt.

Wenn ihr so etwas macht, dann denkt auch an die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht (wegen möglicher Heimunterbringung). Aber das hat der Richter damals selber angesprochen.

Die Aufstellung des Vermögens ist auch deshalb wichtig, damit das Gericht verfolgen kann, ob der Betreuer korrekt mit dem Vermögen des Betreuten umgeht. Größere Geschäfte waren mit dem Gericht abzustimmen. Es musste auch jährlich ein Bericht abgegeben werden.

So was kann man umgehen, wenn man (bei vollem Bewusstsein) entsprechende Verfügungen vorher selber macht. Für meine Mutter haben wir das direkt selber gemacht, das spart dann später das Betreuungsgericht nebst Gebühren.

Viele denken da zu spät dran, aber so eine Vorsorgevollmacht ist auch bei jungen Menschen wichtig. Jeder kann mal einen Unfall haben und dann müssen Entscheidungen getroffen werden. Da kann das Betreuungsgericht, welches auch einen Dritten als Betreuer einsetzen kann, ein echtes Hindernis sein.

Sandy080993 
Fragesteller
 22.01.2020, 10:51

Muss man als Betreuender jährlich eine Gebühr bezahlen?

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Lobber  22.01.2020, 14:12
@Sandy080993

Nein, die Gebühr zahlt sozusagen der Betreute aus seinem Vermögen. Klingt unplausibel, ist aber so. Das Gericht holt sich halt einen Teil der Kosten zurück, die dem Gericht entstehen.

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Ab einem gewissen Vermögen ist eine Gerichtsgebühr für das Verfahren zu zahlen, wenn eine Betreuung eingerichtet wird. Ausserdem die Vergütung/Ehrenamtspauschale für den Betreuer. Aber warum das nun schon im Antrag abgefragt wird, wundert mich.

Dieses Formular scheint mir alle relevanten Sachverhalte abzufragen. Hast Du das besagte Formular denn vom Gericht bekommen, oder selbst im Netz gefunden?

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bus.formularservice.niedersachsen.de/cpa/cfs/eject/pdf/8.pdf%3FFORMUID%3DNI-BTBG-021-NI-FL%26MANDANTUID%3DBUS%26INFODIENSTE_FORM_ID%3D325151485%26&ved=2ahUKEwi14fvO8JbnAhUL3aQKHZZFA9EQFjAEegQIBRAB&usg=AOvVaw2bgvaBo7o5G1hMnz3u2xWo

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.anwaltonline.com/betreuungsrecht/tipps/519/kosten-des-gerichtsverfahrens&ved=2ahUKEwiut4mU75bnAhVNhqQKHWyKCNwQFjABegQIDhAI&usg=AOvVaw2Q4rLqrrQ8POlOcBI0uItM

Sandy080993 
Fragesteller
 22.01.2020, 10:34

Vielen Dank für den Link, ich hatte ein anderes (wohl falsches) Formular ergoogelt, warum auch immer. Meine Mutter hat kein Vermögen, aber ihr gehört die Hälfte von unserem Haus, ihr Anteil beträgt ca. 250.000€, wir wohnen darin. Wird das in der Gebühr angerechnet?

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