Haus von demenzkranker Mutter verkaufen?

2 Antworten

Nein, kannst Du nicht. Ohne notarielle Vollmacht kannst Du das Haus Deiner Mutter nicht für diese verkaufen.

Auch die Mutter selber wird das Haus nicht mehr ohne weiteres verkaufen können. Jeder Notar ist verpflichtet, sich von der Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien zu überzeugen. Deine Mutter als schwer demente Person wird er für nicht mehr geschäftsfähig halten und die Beurkundung ablehnen.

Es bleibt nur der Weg, beim zuständigen Amtsgericht die Anordnung der Betreuung zu beantragen. Auch Angehörige können als Betreuer ernannt werden. Wenn allerdings ein Grundstück veräußert werden soll, muß das Amtsgericht dieser Veräußerung noch gesondert zustimmen.


hildefeuer  22.12.2016, 15:20

Aber warum sollte man das machen? Macht alles viel Arbeit und kostet Geld und Zeit und die Pflegeperson hat nix davon. Die Erben wird das freuen, bzw. sie werden davon ausgehen, das das Haus zu billig verkauft wurde. Besonders wenn sie nicht beteiligt werden an der Ganzen Sache. Hinzu kommt, das die Heimkosten ja nicht geklärt sind. Also wenn da die Behörden zahlen müssen, wird eh ein Verkaufsverbot erlassen.

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Bankrevisor  22.12.2016, 15:33
@hildefeuer

Naja, der Verkauf kann dennoch Sinn machen. Ein Haus wird ja wahrlich nicht besser durch Leerstand. Eine Vermietung ist auch nicht in allen Fällen die bessere Variante. Es muss also nicht nur Geld kosten, es kann auch Geld sparen. Mal davon abgesehen, dass man auch Zeit und Arbeit investieren kann, ohne immer einen Eigennutzen zu ziehen. Hier wurde ja schon selbst per Schenkung ein Haus "empfangen", es muss ja nicht immer negativ gegenüber den anderen sein wenn man sich später auch in ihrem Sinne um etwas kümmert.

Natürlich fehlen für eine konkrete Entscheidung in dem Fall noch weitere maßgebliche Informationen.

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Solltest Du zum einen mit Deinen Geschwistern und zum anderen mit dem Notar klären. Das Notar-Gespräch sollte relativ schnell Klärung schaffen. Hoffe nur, das es keine Streitereien innerhalb der erbgemeinschaft gibt. Das ist ja meist der Knackpunkt im Erbrecht.